Beschluss: zur Kenntnis genommen/mit Änderungen

Frau Weinbach, Leiterin der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, erläuterte ausführlich die Sitzungsvorlage und deren Hintergründe. Hierzu brachte sie ein Modell mit der Darstellung einer möglichen Gestaltung des Baugebietes „Am Bittenweg“ und eine digitale Präsentation zur Ortsbeiratssitzung mit. Je nach Planungsvariante und berücksichtigter Fläche, ist die Anzahl der möglichen Gebäude, Gebäudearten und Wohneinheiten variabel. Die bisherigen Planungen beziehen sich auf eine kleinere Fläche als möglicherweise letztendlich zur Verfügung stehen wird.

 

Es fand ein ausgiebiger Informations- und Meinungsaustausch statt. Mitunter wurden die nachfolgenden Punkte an-/besprochen.

 

Die westlich der Kernstadt liegenden Ortsteile verfügen nicht über gute versickerungsfähige Böden. Daher muss das Oberflächenwasser kontrolliert abgeleitet werden. Ein Muldensystem mit entsprechendem Ablauf ist in Arzheim sehr schwierig umzusetzen. Daher wird es ein kleines Regenrückhaltebecken geben. Zudem sollen alle Haupt- und Nebengebäude mit begrünten Dächern und Wasserspeicher erstellt werden. Gem. dem Wassergesetz müsse das Regenwasser auf den Grundstücken zurückgehalten und kontrolliert abgeleitet werden.

 

Entsprechend der jetzigen Planung werde das Neubaugebiet das Aussehen einer Kaserne erhalten, wurde weiter kritisiert.

Andererseits wurde von einem Ortsbeiratsmitglied aber auch geäußert, dass sich das Gebiet mit Flachdächern besser in die Umgebung einfügen würde. In umliegenden Ländern würden sehr viel mehr Häuser mit Dachbegrünungen gebaut und die heutige Technik sei besser als früher.

 

Auch, wenn die heutigen begrünten Flachdächer nicht mehr mit denen aus z. B. den sechziger Jahren vergleichbar sein sollen (Reparaturanfälligkeit), so wurde vom Ortsbeirat die Auflage, solche Dächer umsetzen zu müssen, keine Wahl zu haben, überwiegend negativ aufgenommen. Diese Vorgabe untergrabe den Ursprungsgedanken, dass hier preiswerter Wohnraum geschaffen werden soll. Eigenleistung zur Kostenersparnis ist in diesem Bereich wohl nicht mehr möglich und die Gebäude müssen über eine entsprechend höhere Statik verfügen, was letztlich wesentlich höhere Finanzierungkosten mit sich bringt.

Des Weiteren sollte der Niederschlag bislang in den Ranschbach abgeleitet werden. Hierfür erfolgt/e auch ein entsprechender Durchbruch zum Gewässer. Die Einleitung des Oberflächenwassers in den Ranschbach (Vorfluter) ist auch maßgebend, damit das Neubaugebiet überhaupt umgesetzt werden darf, hieß es zurückliegend (auch wegen der Kosten!). Dies war eine Voraussetzung! Nun heißt es, dass die Entwässerung teuer wird, weil keine Einleitung in den Vorfluter möglich ist?

 

Es wurde von Seiten des Ortsbeirates zum Vergleich das neue Stadtquartier Südwest sowie das ehem. Hofmeistergelände in der Wollmesheimer Straße herangezogen und die Frage in den Raum gestellt, ob in diesen neuen Gebieten auch Dachbegrünungen mit Kaskaden vorgeschrieben sind.

 

Gem. Frau Weinbach gebe es bzgl. des Hofmeistergeländes lediglich einen Aufstellungsbeschluss. Dabei handelt es sich um eine stadttypische Fläche auf der vier-/fünfgeschossige Gebäude vorgesehen sind. Dies sei nicht mit den Ortsteilen vergleichbar. Zur Entwässerung informierte sie, dass gem. dem Wassergesetz das Regenwasser auf den jeweiligen Grundstücken versickert oder zurückgehalten werden muss. Auch bei einer zeitlich längeren Rückhaltung des Regenwassers muss eine Abführung erfolgen (Vorfluter/Ranschbach).

 

Eine genaue Berechnung der Entwässerung wurde von Seiten des Bauamtes noch nicht in Auftrag gegeben, da die Flächen und die Einleitung noch nicht festgeschrieben sind, so Frau Weinbach.

 

Der Bau eines Mehrfamilienhauses (MFH) wurde in der Vergangenheit von der Verwaltung nicht kommuniziert. Der Ortsbeirat hatte diesen Punkt zurückliegend diskutiert und sich gegen ein Mehrfamilienhaus im Baugebiet „Am Bittenweg“ entschieden. Es sollten keine Zwischenhändler zum Zuge kommen. Daher bestand bzgl. dem eingeplanten Gebäude ein gewisses Maß an Missmut, da hier ein Beschluss des Ortsbeirates nicht berücksichtigt wurde.

 

Gem. Frau Weinbach liege die Baudichte im Arzheimer Neubaugebiet über der Zielvorgabe von 35 Wohneinheiten/ha. Hierdurch bestehe ein gewisses Spiel in der Planung. Es sei noch nicht alles festgeschrieben. Mit entsprechendem Druck des Ortsteils, sei die Planung in diesem Punkt (kein Bau eines Mehrfamilienhaus) noch veränderbar. Zudem erläuterte sie den Ortsbeiratsmitgliedern das geplante Vorgehen zum Verkauf des Mehrfamilienhauses. Es sei angestrebt diese Art von Häusern an Baugemeinschaften zu veräußern.

Die sog. Penthäuser seien eher mit Dachgeschosswohnungen vergleichbar und preisgleich mit den darunterliegenden Wohnungen, antwortete Frau Weinbach auf den Einwand, dass Penthäuser ebenfalls sehr teuer sind und diese nicht in den Ort passen.

 

Die, für das MFH vorgesehene Grundstücksfläche wurde aufgrund des enormen Flächenverbrauches kritisiert.

 

Ein Baugebiet nur für Bessergestellte (vgl. Gelände der ehem. Landesgartenschau), ist für Arzheim nicht gewünscht.

 

Gem. Frau Weinbach wird der BPlan so gefasst, dass eine Umwandlung des Mehrfamilienhauses in eine andere Einteilung auch möglich ist, ohne die Planung von vorne beginnen zu müssen, falls sich keine Bauherrengemeinschaft findet. Fix ist jedoch die Planung der Ringschleife/Straßenführung.

 

Auch wurde die vorgesehene Verschlankung der Vermarktung/Änderung der Vergaberichtlinie angesprochen und skeptisch vom Ortsbeirat aufgenommen. Die Vergaberichtlinien seien noch nicht vor allzu langer Zeit erst erstellt worden und somit könnten noch keine großen Erfahrungen damit gesammelt werden. Insofern bestand auch Unverständnis über dieses Vorhaben, wobei Einzelheiten hierzu nicht bekannt sind. Ebenso sind keine Probleme mit den derzeitigen Vergaberichtlinien bekannt.

 

Frau Weinbach wird bzgl. des Vermarktungskonzeptes mit Frau Weis, Liegenschaftsabteilung, sprechen.

Es werde versucht einen schlanken BPlan mit Spielraum zu erstellen. Die Bebauung mit begrünten Flachdächern muss aber im Vorfeld geregelt werden, da dies in die Berechnung der Entwässerung und damit in die Vorgabe, wieviel Wasser auf dem Grundstück zurückgehalten werden muss einfließt. Zysternen werden bei der technischen Berechnung nicht anerkannt, da diese keine Möglichkeit haben, das Wasser geregelt abzulassen.

 

Frau Weinbach erläuterte die Versorgung des Gebietes „Am Bittenweg“ mit Fernwärme (kaltes Fernwärmenetz – LowEx-Netz). Jeder Haushalt benötigt eine Wärmepumpe. Gem. der EnergieSüdwest AG (ESW), sei der Bau von Photovoltaik-/Solaranlagen auf begrünten Dächern zugelassen. Die ESW möchte hierzu einen Vortrag vorbereiten.

 

Parallel zur Erschließung, welche ca. ein halbes Jahr dauern wird, soll die Vermarktung beginnen (zunächst Überarbeitung der Vergaberichtlinien). Somit könnte der Grundstücksverkauf gegen Ende der Erschließung beginnen (vmtl. Ende 2021/Anfang 2022).

 

Von Seiten des Ortsbeirates wurde vorgeschlagen, dass sich der Ortsbeirat mit dem Bauamt/Planungsbüro zu einer Beratung bzgl. der Fachdächer mit Begrünung und den Vorstellungen des Ortsbeirates trifft. Es sollte eine sehr frühzeitige Zusammenarbeit erfolgen, um so auch die Wünsche des Ortsbeirates einbringen zu können. So könne auch eine unnötige Zeitverzögerung durch Vetos vermieden werden.

Ebenso wurde auf eine frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirates bei der Überarbeitung der Vergaberichtlinien bestanden. Auf jeden Fall müssten zunächst Arzheimer Bauinteressenten zum Zuge kommen.

 

Auch wurde Frau Weinbach darum gebeten Kostenbeispiele zu erstellen und sich nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen.

 

Ein begrüntes Flachdach umsetzen zu müssen ist eine harte Vorgabe. Evtl. könnte dies finanziell gefördert werden, wurde vorgebracht.

 

Derzeit ist der Entwurf des Baugebietes auf die kleinere Fläche abgestellt (voraussichtlich wird die Endfläche noch etwas größer ausfallen). Nun fehlt noch die Neuberechnung der Entwässerung bzgl. des Regenwassers. Der Auftrag für die Entwässerungsleistung ist in Vorbereitung.

 

Gem. Frau Weinbach sollen nun die Ingenieure die Berechnung der Entwässerung (entspr. heutigen Recht) nach verschiedenen im Raum stehenden Modellen durchführen. Evtl. haben diese auch weitere Vorschläge. Danach können die Ergebnisse im Ortsbeirat vorgestellt werden.

 

Des Weiteren wurde von Seiten des Ortsbeirates die Erstellung einer Gestaltungssatzung und die Möglichkeit der Umsetzung von Pultdächern vorgeschlagen.

 

Zudem wurde darum gebeten zu prüfen, ob die Entwässerung in den Ranschbach hinfällig ist und ob, wenn ein Rohr mit größerem Durchmesser zum Ranschbach führt, die Entwässerung/Rückhaltung über die Dächer entbehrlich ist.

 

Zur Anfrage der FWG-Ortsbeiratsfraktion (s. TOP 2.1) waren nunmehr nur noch zwei Punkte offen.

  1. Gibt es bereits eine Bauleitplanung?
  2. Wurden bereits notwendige und vorgeschriebene Gutachten eingeholt? Falls ja, welche und was steht noch aus?
  3.  

Hierzu informierte Frau Weinbach wie folgt:

  1. So lange wir uns noch in der Gestaltungsplanung befinden, ist eine Bauleitplanung noch nicht zu machen.
  2. Das Artenschutzgutachten liegt bereits vor, ein Bodengutachten ist beauftragt. Die Entwässerungsplanung und Straßenplanung soll vergeben werden.

 

 

Frau Weinbach nimmt die Bedenken, Wünsche/Anregungen und Informationen des Ortsbeirates für die weitere Planung und Vorgehensweise mit in die Verwaltung.

 

 

 

Für entsprechende Hygienemaßnahmen wurde die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.