Der Ortsbeirat beantragte die Prüfung der Umwidmung des Wirtschaftsweges, Fl.Nr. 938, südliche Verlängerung der Bauerngasse (Weg 1), zu einer Gemeindestraße sowie die Straßenumwidmung des Verbindungsweges von der K11, Walsheimer Straße, an den Tennisplätzen vorbei, zur K8, Dammheimer Straße (Weg 2) sowie deren Umbau zur Ortsumgehungsstraße.

 

Herr Bernhard, Leiter der Abt. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, informierte, dass hierfür ein Verkehrsgutachten notwendig war, für welches zunächst Mittel in den Haushalt eingestellt werden mussten. Aufgrund dessen konnte erst jetzt von der Verwaltung geantwortet werden.

 

Für eine öffentliche Widmung von Straßen mit allen Rechten und Pflichten reicht es nicht aus, dass ein Weg befestigt ist. Es müssen die entsprechenden Ansprüche erfüllt sein (u. a. der Aufbau der Straße bzgl. der Belastung). Auch ein Verkehrsbedürfnis muss vorliegen. Die Vorgaben sind im Landesstraßengesetz festgelegt.

Wirtschaftswege sind asphaltiert, erfüllen jedoch nicht die Merkmale einer öffentlich gewidmeten Straße. Die beiden Wege müssten ausgebaut werden, was mit hohen Kosten verbunden wäre und dies käme nur in Frage, wenn auch ein Verkehrsbedürfnis vorliegt. Auch müssten dann ggf. diese Kosten in den Haushalt eingestellt werden.

 

Das Ergebnis des Gutachtens ist ernüchternd!

 

Herr Bernhard erläuterte die Ergebnisse des Gutachtens bzgl. Weg 2.

 

Zusammengefasst:

-       Durch das relativ geringe Verkehrsaufkommen in Landau-Nußdorf lässt sich die Notwendigkeit einer Ortsumgehung (OU) nicht begründen. Die Verkehrsbelastung der Straßen in Nußdorf liegt nicht über dem üblichen Maß.

-       Objektive Verkehrsprobleme bestehen keine.

-       Im Planfall 1 (K11 – K8) übernimmt die OU rund 900 Kfz/24h, die positiven (Entlastung) und negativen (Belastung) Effekte in Bezug auf die Ortslage von Nußdorf heben sich gegenseitig auf.

-       Im Planfall 2 (K11 – K8 – L512) wird bei Durchbindung bis zur L512 südlich Nußdorf ein Verkehrsaufkommen von rund 2.100 Kfz/24h auf der OU erwartet – die Entlastungswirkungen sind höher.

-       In beiden Fällen wird mit einer grundsätzlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens gerechnet durch die Anziehung von mehr Verkehrsteilnehmern.

-       Beide Wirtschaftswege erfüllen in ihrer jetzigen Beschaffenheit nicht den Maßgaben für eine öffentlich gewidmete Straße.

-       Beim Weg 1 betragen die geschätzten Kosten für eine Länge von rd. 200 m und einer Gesamtbreite von 8,50 m (5,50 m Fahrbahn zzgl. Bankette und Entwässerung) rd. 350.000 €.

-       Beim Weg 2 betragen die geschätzten Kosten für eine Länge von rd. 350 m und einer Gesamtbreite von 8,50 m rd. 600.000 €.

-       Beim Weg 2 betragen die geschätzten Kosten bei einer Maßnahme von der K11 bis zur L512 rd. 1,8 Mio. €.

-       Das Kosten-/Nutzenverhältnis ist relativ schlecht.

 

Weg 1 wurde in dieser Beurteilung durch Modus Consult (Ulm) nicht untersucht, da die Verkehrsbelastung auf diesem Weg geringer und die fehlende Verkehrsnotwendigkeit hier noch größer als auf dem Weg 2 ist.

 

Im folgenden Informations- und Meinungsaustausch wurde auch die Verwendung der inzw. älteren Zahlen der letzten Verkehrszählung angesprochen, zumal sich doch viele Verkehrsteilnehmer an das Durchfahrtsverbot bei den Wirtschaftswegen halten. Die Zahlen variierten zudem je nach Uhrzeit, zu der die Verkehrszählung erfolgt. Auch wurde die Beschaffenheit und Kosten für die anstehende Straßenbaumaßnahme Nußdorf – Godramstein mit den geschätzten Kosten und ggf. nötigen Arbeiten für die Wege 1 und 2 verglichen und Herrn Bernhard darauf angesprochen.

 

Herr Bernhard informierte, dass der Verkehr auf den Wirtschaftswegen nicht gezählt wurde. 2017 wurde der Verkehr in ganz Landau berechnet und das Verkehrsaufkommen prognostiziert und simuliert (Verkehrsmodell).

 

Bezüglich der Maßnahme K8 Godramstein – Nußdorf informierte Herr Bernhard, dass lediglich 10 cm Asphalt aufgetragen und der Aufbau der Bankette verstärkt wird. Sonst erfolgt keine Änderung. Entgegen zu den ggf. notwendigen Arbeiten bei den Wegen 1 und 2 muss hier kein Aufbau zusätzlich gemacht werden. Diese Kosten fallen hier nicht an. Bei den Wegen 1 und 2 müsste der bestehende, nicht ausreichende Aufbau entsorgt und dann von Grund auf neu gebaut werden. Es kämen Kosten für die Planung, Verbreiterung, Landkauf hinzu und es müsste ein Baurechtsverfahren erfolgen. Die K8 Godramstein – Nußdorf hat in ihrer jetzigen Breite Bestandsschutz. Neue Maßnahmen müssen nach aktuell geltendem Recht erfolgen.

 

Auf die Frage nach der notwendigen Höhe der Verkehrsbelastung um eine Maßnahme zu rechtfertigen, antwortete Herr Bernhard, dass es hierzu keine festen Zahlen gibt. Vielmehr müsse ein Verkehrsbedürfnis und unhaltbare Zustände vorliegen. Dies könne auch schon bei 2.000 bis 3.000 Kfz/24h der Fall sein. Die Situation muss im Einzelfall beurteilt werden. Sowohl der Rechnungshof als auch das Land (Kostenbeteiligung des Landes) überprüfen die Zahlen.

 

Auf den feststellenden Einwand, dass die Winzer die Kosten für diese Wege dann weiterhin über die ohnehin nicht ausreichenden Feldwegebeiträge bezahlen müssen, sprach Herr Bernhard die Möglichkeit an, die Durchfahrt für nichtberechtige Personen unattraktiv zu machen. Ins Gespräch kam dabei der Bau einer Schranke.

è Diese Thematik soll auf die Tagesordnung der kommenden Ortsbeiratssitzung genommen werden.

 

Beigeordneter Hartmann berichtete, dass auch er mehr Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen wahrnimmt. Seiner Ansicht nach wäre es konsequent die Durchfahrtsmöglichkeit zu unterbrechen. Wohlwissend, dass dann die Verkehrsbelastung im Ort mehr wird. Dies muss der Ortsbeirat wissen. Die Stadt habe jedoch keine 1,8 Mio. € zur Verfügung. Die Sperrung der Durchfahrt an einem Punkt sei in den nächsten zwei Jahren wohl umsetzbar.

 

 

 

 

 

Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen

Nachdem Herr Bernhard an dieser Sitzung teilnahm, nutzte der Vorsitzende die Gunst der Stunde und erkundigte sich nach dem Sachstand zur gewünschten Fahrbahnverengung am südlichen Ortseingang.

Gem. Herrn Bernhard wurde dies für das Landesbauprogramm eingereicht aber nicht aufgenommen. Auch der Bau eines Provisoriums hängt vom Landesbetrieb Mobilität in Speyer ab.