Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Der Ortsbeirat beschloss, dass die Gräber auf dem Belegfeld B, Reihen 18 bis 30, nach Rückgabe des Nutzungsrechtes nicht wieder neu verpachtet werden. Bestehende Gräber können nachgepachtet und wiederbelegt werden.

 


Der Vorsitzende informierte über den Sachverhalt.

Um für künftige Friedhofsplanungen zusammenhängende Flächen in Randbereichen zu erhalten, wurde durch Herrn Blumer vorgeschlagen, auf dem Belegfeld B, in den Reihen 18 bis 30, nach Rückgabe der Nutzungsrechte, keine Neuvergaben durchzuführen. Bestehende Gräber können selbstverständlich nachgepachtet und auch wiederbelegt werden.

 

Es fand eine kurze Beratung statt.


Die Abstimmung erfolgte mit 16 Ja-Stimmen einstimmig.