Sitzung: 23.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 220/039/2020
dass die bisher
befristete Regelung, wonach die Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose
Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum
30.06.2020 auf Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu
gewähren bis 30.09.2020 verlängert wird. Die
Antragstellung der Stundung erfolgt weiterhin ohne formelle und sachliche
Prüfung und kann aufgrund der besonderen Situation per E-Mail ohne Unterschrift
erfolgen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 26. Mai 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: