Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dass die bisher befristete Regelung, wonach die Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.06.2020 auf Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren bis 30.09.2020 verlängert wird. Die Antragstellung der Stundung erfolgt weiterhin ohne formelle und sachliche Prüfung und kann aufgrund der besonderen Situation per E-Mail ohne Unterschrift erfolgen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 26. Mai 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: