Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, dass die bisher befristete Regelung, wonach die Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.06.2020 auf Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren bis 30.09.2020 verlängert wird. Die Antragstellung der Stundung erfolgt weiterhin ohne formelle und sachliche Prüfung und kann aufgrund der besonderen Situation per E-Mail ohne Unterschrift erfolgen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 26. Mai 2020 auf die verwiesen wird. Der Stadtrat hatte die Verwaltung durch Beschluss dazu ermächtigt, städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30. Juni 2020 auf Antrag des Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zinslos zu stunden. Dieses Angebot soll bis zum 30. September 2020 verlängert werden. 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig den nachfolgenden