Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt samt den Unterpunkten 8.1, 8.2 und 8.3 auf und informierte, dass der bisherige Vorhabenträger das Grundstück verkauft habe.

 

Herr Kamplade verdeutlichte, dass die drei folgenden Sitzungsvorlagen sich mit dem Wechsel des Vorhabenträgers beschäftigen. Diese Vorgehensweise sei im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Eine Zustimmung der Stadt sei erforderlich, wenn keine zwingenden Gründe gegen einen Vorhabenträgerwechsel sprechen, was hier der Fall ist.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold interessierte sich dafür, ob die neue Projektgesellschaft über genügend Liquidität verfüge und ob der bisherige Vorhabenträger aufgrund der Vorkommnisse in Landau Südwest (Stichwort: Schlettstadter Straße) das Projekt übertragen möchte.

 

Der Vorsitzende betonte, dass es in der hiesigen Sitzung nicht um die Solvenz eines Projektträgers gehe. Er gehe davon aus, dass der neue Projektträger das Vorhaben realisieren werde und hierfür auch über die nötigen finanziellen Mittel verfüge.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth wollte ebenfalls wissen, weshalb ein Wechsel des Vorhabenträgers stattfinden wird und könne sich vorstellen, dass dies mit der „unrühmlichen Vergangenheit“ des bisherigen Grundstückseigentümers einhergehe.

 

 

Weitere Wortmeldungen gab es nicht, so dass der Vorsitzende in die Abstimmung der einzelnen Tagesordnungspunkte führte.