Der Vorsitzende erinnerte daran, dass man am 17. März 2020 im Stadtrat den Beschluss gefasst habe, der Initiative „Sicherer Hafen“ beizutreten. Man habe schon in dieser Sitzung deutlich gemacht, dass man in der Vergangenheit schon mehr Flüchtlinge aufgenommen habe, als man nach der Landesquote müsste. Grundsätzlich sei man bereit auch weitere Flüchtlinge aufzunehmen, wenn die Kostenträgerschaft geklärt sei. Der jetzt vorliegende Antrag der SPD habe den gleichen Regelungsinhalt wie das, was man schon vor 3 Monaten besprochen habe. Daher werde man heute nicht über den Antrag abstimmen, da die 6-Monats-Frist nicht gewahrt sei. Gemäß dem letzten Stadtratsbeschluss habe man den Beitritt zum Bündnis Sicherer Hafen erklärt und die Bundes- Und Landesregierung angeschrieben. Was noch ausstehe sei die Antwort der Landesregierung, wie es mit der Kostenübernahme aussehe.

 

Ratsmitglied Schwarzmüller erklärte, das die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag vom 28. Mai 2020, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, aufrechterhalten wolle. Sie sei nicht der Meinung, dass der Antrag den gleichen Inhalt wie der Antrag vor 3 Monaten habe. Vor allem könne sie nicht erkennen, dass seit dem Beschluss zum Beitritt zum Bündnis „Sicherer Hafen“ irgendetwas passiert sei. Das Ministerium erkläre, dass Städte bereit sein müssten über die Quote hinaus aufzunehmen. Es könne dabei auch nicht um die Kostenfrage gehen, dies sei nicht ihr Verständnis von „Sicherer Hafen“. Daher gehe dieser Antrag heute sehr viel weiter als das. Was man im März beantragt habe. Daher beantrage sie, dass über den Antrag abgestimmt werde. Welchen Sinn mache „Sicherer Hafen“, wenn keiner was tue sondern auf die anderen warte.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man genau diese Diskussion bereits im März geführt habe. Er verstehe den Beitrag von Frau Schwarzmüller so, dass man zur Geschäftsordnung abstimmen solle, ob der Antrag zulässig sei oder nicht.

 

Ratsmitglied Dr. Migl unterstütze die Argumentation von Frau Schwarzmüller. Aus ihrer Sicht sei Kern des heutigen Antrages die überquotale Aufnahme von Flüchtlingen. Sie halte daher den Antrag für zulässig.

 

Der Stadtrat stellte mit 13 Ja-, 27 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen fest,

 

dass der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion nicht die Vorgaben der Geschäftsordnung erfülle, da er den wesentlich gleichen Inhalt wie der Antrag von 7. März 2020 habe. Eine Beratung des Antrages erfolgt daher nicht.