Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die SPD-Ortsbeiratsfraktion stellte einen Antrag bzgl. des Baus einer BMX-Anlage auf der ehem. K3.

 

Gem. der nun vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung besteht durch die zurückliegende Nutzung als Lager- und Abstellfläche ein „gewisses naturschutzrechtliches Aufwertungspotential“. Somit steht der Verwendung dieses Teils der ehem. K3 als Ausgleichsfläche nichts im Weg. Konkret ist jedoch eine solche Festsetzung für dieses Grundstücksteil als Teil-/Ausgleichsfläche für das Neubaugebiet „Am Bittenweg“ noch nicht vorgesehen.

 

Die angefragte Fläche des städt. Grundstücks beträgt ca. 500 qm und befindet sich innerhalt des Naturparks Pfälzerwald. In diesem Zusammenhang trägt der Grundeigentümer die Verkehrssicherungspflicht für eine derartige Anlage. Gemäß dem aktuellen Landschaftsplan zum „Flächennutzungsplan 2030 Entwurf“ ist die Fläche als „Intensiv-Grünland“ kartiert und befindet sich im Bereich des Biotopverbundes. Der FNP-Entwurf weist die Fläche dabei nicht als Sport- oder Spielstätte aus.

 

Grundsätzlich ist eine BMX-Bahn entweder als Sportanlage (Wettkampfnutzung) oder als urbane Spielstätte (bei fehlender Wettkampfnutzung) anzusehen. Eine BMX-Anlage ist eine bauliche Anlage, womit der Anwendungsbereich der Landesbauordnung eröffnet ist. In § 62, genehmigungsfreie Vorhaben, der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), werden bestimmte Vorhaben bei Unterschreitung von Schwellenwerten von einem Baugenehmigungsverfahren freigestellt. Auf dieser Grundlage sind Sport- und Spielplätze lediglich bis zu 100 m² Fläche genehmigungsfrei; auch selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen sind lediglich bis zu 300 m² Grundfläche genehmigungsfrei. Für das Umweltamt ist auf dieser Grundlage eine Baugenehmigungspflicht für das angefragte BMX-Gelände gegeben; die für eine Zulassung erforderliche Darstellung im FNP fehlt. Auf Grundlage des Standortes im Außenbereich (hier: kein privilegiertes Vorhaben) auf einer Biotopverbundfläche innerhalb des Naturparks Pfälzerwald stehen zudem erhebliche naturschutzrechtliche Belange entgegen.

 

Das Umweltamt empfiehlt daher, das geplante BMX-Gelände einer vorhandenen oder geplanten Sportstätte zuzuordnen. Eine entsprechende Eignung wäre u.U. im geplanten Geltungsbereich des B-Planes AH 7 „Sport-und Mehrgenerationenpark“ in Arzheim vorhanden.

 

Der Ortsbeirat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.