Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird zugestimmt, dass notwendige Personalentscheidungen, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses nach § 47 Abs. 2 GemO unterliegen, in der sitzungsfreien Zeit zwischen

 

-       24. Juni 2020 bis 17. August 2020

 

von der Verwaltung getroffen werden können.

 

Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 18. August 2020 über die jeweilige Personalentscheidung unterrichtet.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 9. Juni 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: