Sitzung: 23.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 110/179/2020
Es wird zugestimmt,
dass notwendige Personalentscheidungen, die der Beschlussfassung des
Hauptausschusses nach § 47 Abs. 2 GemO unterliegen, in der sitzungsfreien Zeit
zwischen
-
24. Juni
2020 bis 17. August 2020
von der Verwaltung
getroffen werden können.
Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 18. August 2020 über die jeweilige Personalentscheidung unterrichtet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 9. Juni 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: