Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, die Stelle einer/eines Nachtkulturbeauftragten einzurichten und ein Nachtkulturkonzept zu erstellen, wird in die Haushaltsberatungen 2021 verwiesen.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30. Juni 2020, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Maier begründete den Antrag. Nachtkultur und Nachtleben gehöre zu einer Stadt, brauche aber eine legale Kontrolle. Deshalb sei es sinnvoll, ein Konzept zu erarbeiten, wie Nachtleben in Landau stattfinden könne.

 

Der Vorsitzende betonte, dass das Thema Nachtkultur allen wichtig sei. Wie sich dies mit dem Bedürfnis nach nächtlicher Ruhe der Anwohner vereinbaren lasse, sei bereits Thema eines Berufsgruppengesprächs mit den Gastronomen gewesen. Die Gastronomen hätten betont, dass die Wege zu Verantwortlichen In Landau kurz seien und es daher kein Bedarf für eine weitere Vermittlerperson gesehen werde. Er schlage vor, diesen Antrag und die damit einhergehende grundsätzliche Frage in den Haushaltsberatungen 2021 zu beraten.

 

Ratsmitglied Kolain fand den Antrag der SPD gut. Durch die Schließung der Clubs befinde sich das Nachtleben in einer schwierigen Lage. Er würde es begrüßen, wenn man im zu gründenden Kulturbeirat über die Handlungsfelder zu sprechen, in denen es Bedarf gebe. Dann könne man auch sehen, wo man dies evtl. ansiedle.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass die FWG-Stadtratsfraktion Probleme mit einer eigenen Stelle eines Nachtkulturbeauftragten habe. Man sollte dieses Thema sicherlich aufgreifen, aber die Erfahrungen abwarten, die man in Mannheim mache.

 

Ratsmitglied Burgdörfer schloss sich den bisherigen Äußerungen an. Grundsätzlich finde man die Idee gut. Man sei allerdings mit dem Kulturbeirat auf einem guten Weg, den man weitergehen sollte. Sie würde es kritisch sehen, für einen Nachtkulturbeauftragten Gelder zu binden.

 

Ratsmitglied Kleemann war der Meinung, dass in einer Stadt mit 50.000 Einwohnern nicht um 22.00 Uhr Schluss sein könne. Sie habe wenig Verständnis für Klagen wegen Ruhestörung. Man könne nicht wegen der Infrastruktur in der Innenstadt wohnen wollen und zugleich absolute Ruhe erwarten.      


Der Stadtrat beschloss einstimmig: