Sitzung: 26.08.2020 Beirat für Migration und Integration
Die Vorsitzende begrüßte Frau Ebru Tas. Sie rücke für Herrn Albarode nach, der aufgrund seines Umzuges aus dem Gremium ausgeschieden ist.
Sie wies sie auf ihre Rechte (§ 30 Abs. 1 GemO) und ihre
Pflichten (§§ 20, 21, 22 GemO) hin. Anschließend verpflichtete sie das
Beiratsmitglied auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2
GemO).