Die Vorsitzende begrüßte Frau Ebru Tas. Sie rücke für Herrn Albarode nach, der aufgrund seines Umzuges aus dem Gremium ausgeschieden ist.

 

Sie wies sie auf ihre Rechte (§ 30 Abs. 1 GemO) und ihre Pflichten (§§ 20, 21, 22 GemO) hin. Anschließend verpflichtete sie das Beiratsmitglied auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 GemO).