Der Vorsitzende belehrte das Ratsmitglied Hermann Eichhorn über seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Herr Eichhorn ist für Herrn Haas in den Stadtrat nachgerückt, da dieser seinen Wohnsitz verlegt habe.

 

Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Eichhorn gemäß § 30 der Gemeindeordnung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Rechte und Pflichten.