Der Vorsitzende rekapituliert den bisherigen Verlauf zur Schaffung eines Kulturbeirats und dankt denjenigen, die sich bisher eingebracht haben. Als Verfahren wird vorgeschlagen, die sieben Paragraphen der Satzung gemeinsam aufzurufen und eine gemeinsame Meinung zu bilden.

 

Herr Joritz (Amtsleiter des Rechtsamtes, zuständig für Städtisches Ortsrecht) ordnet die Satzung ein. Die Satzung leite sich aus der Gemeindeordnung ab. Der Stadtrat sei als gewählte Vertretung der Bürger das zentrale Organ bei Selbstverwaltungsangelegenheiten. Der Stadtrat kann über die Hauptsatzung Ausschüsse bilden (z.B. Kulturausschuss) und bestimmte Aufgaben auf diese delegieren. Seit einigen Jahren gebe es auch Beiräte mit beratender Funktion.

Beiräte in Landau:

Beirat für Migration und Integration
Beirat für ältere Menschen
Kommunaler Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Jugendbeirat
Kulturbeirat (wäre der fünfte Beirat)

Beiräte seien da, um städtische Gremien gezielt zu beraten, aus dem Blickwinkel der gesellschaftlich bedeutsamen Gruppe. Der Beirat solle das Recht haben, gehört zu werden, und Äußerungsrechte gegenüber Stadtrat und Bürgermeister haben. Zu jedem Beirat gebe es eine Stelle in der Verwaltung, die die Arbeitsaufträge annimmt und betreut.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass heute ein gemeinsames Ergebnis erzielt werden solle, welches in die Gremien getragen werden könne. Das gebündelte Ergebnis solle auf den Weg gebracht werden.

 

Herr Hülsenbeck fragt, ob eine Satzung nach beispielsweise 2 Jahren oder bei einem Wechsel der Amtsperiode des Stadtrates geändert oder ergänzt werden könne.

 

Herr Joritz erklärt, dass dies möglich sei.

 

Der Vorsitzende führt durch den vorliegenden Satzungsentwurf.

Zu §1 gab es keine Fragen.

 

Herr Joritz erklärt zu §2, dass regelmäßig ein Rechenschaftsbericht abgelegt werden müsse (Absatz 4).

 

Herr Joritz erklärt zu §3, dass Mitglieder aus der Gruppe der Kulturschaffenden kommen sollen.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass es zu einem Vorschlag von 20 Mitgliedern für den Beirat gekommen sei. Für eine gute Arbeitsfähigkeit sollte der Beirat nicht zu groß sein. Es wurde dargestellt, aus welchen Sparten Personen mit kultureller Kompetenz bestellt werden sollen.

 

Herr Scherrer bezieht sich auf die Zusammensetzung des Beirats, wie sich in der Realität das sehr breite Spektrum in Landau abbilden lasse. In den vielen Sparten seien viele Ehrenamtliche tätig, die bereits sehr stark zeitlich eingespannt seien. Welcher Mehrwert werde generiert? Die Vernetzung von Gruppen der einzelnen Sparten sei noch nicht stark ausgeprägt, was allerdings im Ansatz Runder Tisch Kultur auf den Weg gebracht wurde und positiv zu bewerten sei. Man solle es sich offenhalten, was bei der Bildung eines Kulturbeirats rauskomme. Er habe auch keine bessere Lösung.

 

Der Vorsitzende dankt für den Hinweis und weist darauf hin, dass man eine Entscheidung treffen müsse, wo man sich einordne, damit eine Breite abgebildet werden kann.

 

Herr Kaemper hat Fragen zu Sparten: Was ist mit Universität und Kultur gemeint? Wo würde die Soziokultur reinfallen?

 

Der Vorsitzende erklärt, dass man der Universität im Gremium ein eigenes Gesicht geben möchte. Diese Sparte stünde gleichzeitig für Universität und kulturelles Schaffen.

 

Herr Emmerich äußert sich bezüglich der Bürgerbeteiligung, und votiert dafür, eine Wahl stattfinden zu lassen anstelle von einem Bewerbungsverfahren.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es bei Bewerbungen bleiben solle. Wahlen wären ein riesiger Aufwand und seien nicht leistbar. Ein Bewerbungs- und Losverfahren stünde für maximale Chancengleichheit innerhalb der einzelnen Sparten.

 

Herr Joritz erläutert, dass mit einem überschaubarem Verfahren gestartet werden sollte (Bewerbungen, keine Wahl). Es bestünde die Befürchtung, ob sich genügend Leute aus den verschiedenen Sparten bewerben werden.

 

Herr Kaemper merkt an, dass eine Form von Bürgerbeteiligung die Wahl sei, damit Bürger ihre Vertreter wählen können. Bei einem Losentscheid ginge der Beteiligungs-Gedanke verloren.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass ein Losentscheid ein guter Weg sei, allen Kulturschaffenden eine gerechte Chance zu geben.

Frau Schwarzmüller berichtet aus dem Beirat für Migration und Integration, dass die Personen mit den meisten Anhängern ständig gewählt werden, während Personen mit kleiner Community nie in den Beirat gewählt werden.

 

Herr Emmerich schlägt einen Kombinationsvorschlag vor. Man könne pro Sparte anhand der eingegangenen Bewerbungen jeweils eine Liste erstellen, und diese als Wahlvorschläge darstellen.

 

Der Vorsitzende erklärt: wer sich einbringt, solle eine gleichwertige Chance bekommen, Teil dieses Beirats zu werden. Losverfahren sei hierfür der „richtigere“ Ansatz.

 

Herr Dr. Hülsenbeck weist darauf hin, dass ein Kulturbeirat sowohl finanziell leistbar sein müsse, als auch von der Verwaltung durchführbar sein solle. Der Kulturbeirat solle bald in praktikabler Weise umsetzbar sein. Durch die verschiedenen Sparten, die jeweils auf 2 Personen begrenzt sind, sei ein breites Angebot vorhanden und vertreten. In zwei bis drei Jahren bestünde die Möglichkeit, das Auswahlverfahren zur Zusammenstellung des Beirats zu diskutieren und redigieren und bei Bedarf das Verfahren anzupassen.

 

Herr Joritz erläutert, dass auch bei der Wahl des ersten Seniorenbeirats ein Anfang gefunden werden musste, und ein Verfahren durchgeführt wurde, und später geprüft wurde, ob es sich bewährt hatte.

 

Herr Emmerich fragt nach, ob Bewerbungen abgelehnt werden können.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass das Bewerbungsverfahren als öffentlicher Aufruf erst noch gestaltet werden muss. Die Bewerber müssten entscheiden, für welche Sparte sie sich bewerben. Es solle deutlich werden, wofür man steht und sich bewirbt.

 

Herr Joritz erklärt, dass kulturelle Kompetenz schwer zu bewerten sei.

 

Herr Scherrer sieht eine Art der Bewertung sehr kritisch. Im Bewerbungsverfahren solle die Motivation dargestellt werden.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es einen Anspruch an Affinität und Engagement gebe.

 

Herr Dr. Seither erklärt, wenn sich Personen für die verschiedenen Sparten bewerben, solle eine kulturelle Kompetenz vorhanden sein und bewertet werden. Ganz ohne Auswahl könne es nicht funktionieren.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass man davon ausgehe, dass Bewerber einen kulturellen Hintergrund haben und affin seien. So sei die Formulierung zu verstehen. Man wolle keinen Bewertungsmaßstab ansetzen und keine Vorprüfung vornehmen.

 

Herr Hott weist darauf hin, dass der demokratische Ansatz durch die Gemeindeordnung gegeben sei. Bei einer geringen Wahlbeteiligung würden manche Interessen sehr stark vertreten, während andere außen vorgelassen werden. Es besteht die Befürchtung, dass es zu Grabenkämpfen zwischen den Kulturschaffenden kommen könne. Er findet Losentscheid, vor allem für Minderheiten, genau richtig und zielgerichtet.

 

Herr Scherrer weist darauf hin, dass der Beirat ein beratendes Gremium sei, es werden keine Beschlüsse gefasst. Das Gremium selbst solle das Auswahlverfahren ändern können.

 

Frau Schwarzmüller weist darauf hin, dass der Beirat für Migration und Integration eigene Beschlüsse fassen könne.

 

Herr Joritz erklärt, dass der Beirat für Migration und Integration anders geartet sei, und eine eigene Regelung habe. Er habe eine Sonderstellung, da er Bürger vertritt, die nicht im Gemeinderat vertreten sind. Der Kulturbeirat tagt öffentlich. Alle Interessierten können an den Sitzungen teilnehmen.

 

Herr Dr. Seither findet Losverfahren gut. Eine Wahlkommission sollte zwischengeschaltet sein, um Bewerbungen vorzuprüfen.

 

Frau Bommersbach verstehe nicht, warum eine Wahl nicht möglich ist.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass eine Wahl möglich sei, dies allerdings mit einem riesigen Aufwand verbunden sei, der auch finanziell abgebildet werden müsse.

 

Frau Bommersbach fragt, ob es eine Schätzung gebe, von wie viel man ausgehen müsse, und ob es einen Vergleich mit anderen Beiräten gebe.

 

Herr Joritz erklärt, dass es keinen Beirat gebe, bei dem die komplette Bevölkerung wahlberechtigt sei. Bei einer Wahl zum Kulturbeirat müsste es die komplette wahlberechtigte Bevölkerung sein. Wahlen seien sowohl kostenmäßig als auch personell ein Riesenaufwand.

 

Der Vorsitzende hinterfragt den Zugewinn einer Wahl. Wichtig sei, dass Menschen bereit sind, sich zu engagieren. Der Fokus sollte darauf liegen, nicht auf ein breit gefächertes Wahlverfahren.

 

Herr Kaemper sieht einen Zugewinn im Akt der Wahl. Der zeitliche Aspekt wird gesehen.

 

Der Vorsitzende fragt ein Meinungsbild ab. Eine deutliche Mehrheit der Anwesenden ist für das Verfahren laut §3 Abs (2).

 

Der Vorsitzende erfragt bei §3 Abs (3) b), ob je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fraktionen des Stadtrates im Beirat sein sollen.

 

Herr Emmerich votiert für eine nicht so vollumfängliche Besetzung.

 

Frau Trippner pflichtet dem bei. Zu Zwecken der Vernetzung sei es dennoch gut, wenn der Stadtrat im Kulturbeirat vertreten sei. Somit hätte man sowohl Expertinnen und Experten verschiedener Sparten, andererseits hätte man Stadträte, die sich auf die Struktur oder Kommunalpolitik beziehen können. Drei oder vier Vertreter aus dem Stadtrat sollten genügen.

 

Herr Joritz erklärt, dass dem Stadtrat nicht vorgeschrieben werden könne, wie er Personen im Beirat besetzen solle.

 

Der Vorsitzende erfragt ein Meinungsbild und kommt zum Ergebnis, dass Fraktionen abgebildet werden sollen, und sie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fraktionen des Stadtrates entsenden.

 

Herr Kaemper merkt zu §4 an, dass 5 Jahre sehr lange für einen ehrenamtlichen Beirat erscheine. Eine Periode von 2-3 Jahren wäre angemessener.

 

Herr Joritz erklärt, dass kürzere Perioden überlegbar seien, aber durch Nachrückverfahren könne man 5 Jahre füllen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die erste Periode mit Ende der Legislaturperiode des Stadtrats ende.

 

Herr Scherrer ist der Meinung, dass man es bei 5 Jahren belassen solle. Er traue den Menschen zu, dass sie eine Periode von 5 Jahren überschauen können.

 

Herr Emmerich weist darauf hin, dass es ein Nachrückverfahren gebe.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die Argumente ausgetauscht seien und erkenne ein Meinungsbild, welches sich im Satzungsvorschlag abbilde.

Zu §5 gab es keine Fragen oder Redebeiträge.

 

Herr Joritz erläutert §6.

 

Herr Hott fragt, wer die Sitzungen in welcher Frequenz einberufe.

 

Herr Joritz erklärt, dass der Vorsitzende einberufe. Es sollen mindestens 2 Sitzungen pro Jahr einberufen werden, es können aber auch mehr sein. Erfahrungsgemäß werde es 2-6 Sitzungen pro Jahr geben.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass Konsens über den Satzungsentwurf heute erzielt wurde. Erforderlich sei die Bereitstellung der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen über den Haushalt der Stadt Landau. Eine Implementierung sei erst möglich, wenn stellenplanmäßige und finanzielle Voraussetzungen geschaffen seien.

 

Der Vorsitzende dankt für die Beiträge. Man sehe die Schaffung eines Kulturbeirats als gemeinsames Projekt, dem sich alle verpflichtet fühlten. Er bedankt sich bei Herrn Joritz für die kompetente Beratung.