Sitzung: 01.09.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 860/496/2020
a)
gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des
Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau wird der geprüfte Jahresabschluss
des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen
Rechts zum 31.12.2019 wie folgt festgestellt: Summe der Aktivseite und
Passivseite der Bilanz mit 94.471.495.12 € und den Jahresgewinn mit
1.006.025,72 €, der sich ausfolgenden Einzelergebnissen der Betriebszweige
zusammensetzt:
Abwasserbeseitigung mit 773.193,31
€
Abfallentsorgung mit 188.181,64 €
Bauhof mit 129.396,70
€
Straßenreinigung mit -100.648,53
€
Service 15.902,60
€
b)
die Behandlung der Abschlussergebnisse
wie folgt:
Der Jahresgewinn der Betriebszweige
Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung und Service wird der allgemeinen Rücklage
zugeführt.
Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Bauhof wird wie folgt verwendet:
Ø
Ausgleich des Verlustvortragskontos in Höhe
von 12.343,76 €
Ø
der Restbetrag in Höhe von 117.052,94 € wird
der allgemeinen Rücklage zugewiesen.
Der Jahresverlust des Betriebszweiges Straßenreinigung
wird mit der allgemeinen ausschüttungsfähigen Rücklage verrechnet.
c)
zukünftig zur Erhaltung des Vermögens und
der Leistungsfähigkeit die jährliche Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 1,6%
als nicht ausschüttungsfähigen Anteil der Rücklage zuzuführen und zusammen mit
der in der Vergangenheit erwirtschafteten Verzinsung separat auszuweisen.
d)
gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die
Entlastung des gesamten Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2019.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 11. August 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: