Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)   gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau wird der geprüfte Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2019 wie folgt festgestellt: Summe der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 94.471.495.12 € und den Jahresgewinn mit 1.006.025,72 €, der sich ausfolgenden Einzelergebnissen der Betriebszweige zusammensetzt:

 

     Abwasserbeseitigung mit                                       773.193,31 €

     Abfallentsorgung mit                                            188.181,64 €

     Bauhof mit                                                          129.396,70 €

     Straßenreinigung mit                                           -100.648,53 €

     Service                                                                  15.902,60 €

 

b)   die Behandlung der Abschlussergebnisse wie folgt:

 

Der Jahresgewinn der Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung und Service wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 
Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Bauhof wird wie folgt verwendet:

Ø  Ausgleich des Verlustvortragskontos in Höhe von 12.343,76 €

Ø  der Restbetrag in Höhe von 117.052,94 € wird der allgemeinen Rücklage zugewiesen.

 

Der Jahresverlust des Betriebszweiges Straßenreinigung wird mit der allgemeinen ausschüttungsfähigen Rücklage verrechnet.

 

c)   zukünftig zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit die jährliche Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 1,6% als nicht ausschüttungsfähigen Anteil der Rücklage zuzuführen und zusammen mit der in der Vergangenheit erwirtschafteten Verzinsung separat auszuweisen.

 

d)   gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung des gesamten Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2019.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 11. August 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: