Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

1.   Der Verwaltungsrat

 

a)    stellt gem. § 7 Abs. 2 Ziffer f der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau den geprüften Jahresabschluss des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 31.12.2019 wie folgt fest: Summe der Aktivseite und Passivseite der Bilanz mit 94.471.495.12 € und den Jahresgewinn mit 1.006.025,72 €, der sich ausfolgenden Einzelergebnissen der Betriebszweige zusammensetzt:

 

        Abwasserbeseitigung mit                                                                            773.193,31 €

        Abfallentsorgung mit                                                                                    188.181,64 €

        Bauhof mit                                                                                                        129.396,70 €

        Straßenreinigung mit                                                                                  -100.648,53 €

        Service                                                                                                                  15.902,60 €

 

b)    beschließt die Behandlung der Abschlussergebnisse wie folgt:

 

Der Jahresgewinn der Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung und Service wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 
Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Bauhof wird wie folgt verwendet:

Ø  Ausgleich des Verlustvortragskontos in Höhe von 12.343,76 €

Ø  der Restbetrag in Höhe von 117.052,94 € wird der allgemeinen Rücklage zugewiesen.

 

Der Jahresverlust des Betriebszweiges Straßenreinigung wird mit der allgemeinen ausschüttungsfähigen Rücklage verrechnet.

 

c)     beschließt zukünftig zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit die jährliche Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 1,6% als nicht ausschüttungsfähigen Anteil der Rücklage zuzuführen und zusammen mit der in der Vergangenheit erwirtschafteten Verzinsung separat auszuweisen.

 

d)    beschließt gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer h der Satzung die Entlastung des gesamten Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2019.

 

2.   Der Rat der Stadt Landau stimmt dem Beschluss des Verwaltungsrates gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung zu.

 

 


Der Vorsitzende knüpft an den vorhergehenden TOP an und schlägt den Verwaltungsratsmitgliedern vor, den Jahresabschluss zu genehmigen und den Vorstand zu entlasten.

 

Fragen werden nicht gestellt.

Herr Eck wirft noch ein, dass der Landesrechnungshof gefordert hat, dass im Bereich Straßenreinigung nicht alle Rücklagen ausschüttungsfähig sind. Hierbei ist zu unterscheiden welcher Anteil der Rücklagen gebührenfinanziert ist und welcher Anteil aus der Eigenkapitalverzinsung resultiert. Lediglich der gebührenfinanzierte Anteil kann an die Bürgerschaft ausgeschüttet werden.

 

Die Vorlage wird einstimmig angenommen.