Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

Die Gewichtungsfaktoren der Kosten-Nutzen-Analyse werden unverändert aus der Sitzungsvorlage 860/482/2020 vom 13.05.2020 für die abschließende Bewertung über die Zukunft des Müllheizkraftwerkes Pirmasens übernommen.

 

 


Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein und begrüßt Herrn Klinkhammer von der _teamwerk_AG und Herrn Dr. Linnert Geschäftsführer vom ZAS.

 

Herr Klinkhammer erläutert den Ratsmitgliedern wie sich künftig die Eigentumsverhältnisse des Müllheizkraftwerkes entwickeln können. An dem 01.01.2024 geht das Eigentum grundsätzlich auf den ZAS über. Hierfür sind jedoch vier Handlungsalternativen möglich:

-       Weiterbetrieb durch ZAS allein

-       Weiterbetrieb mit priv. Dritten

-       Verkauf mit Mengenkopplung

-       Verkauf ohne Mengenkopplung.

 

Zur Entscheidungsfindung, ob ein Weiterbetrieb oder der Verkauf bevorzugt wird, wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Zudem wurde ein strukturiertes Bieterverfahren durchgeführt, um den Verkehrswert des MHKW zum 31.12.2023 zu ermitteln. Die bisherige Betriebsführerin (EEW) hat mit 49 Mio. € das Höchstgebot abgegeben. Das Kartellamt müsste dem Verkauf ebenfalls noch zustimmen. Die EEW hatte in einem Schreiben zudem allen Verbandsmitgliedern einen maximalen Verbrennungspreis von 99€/ Mg netto in Aussicht gestellt. Dieses Angebot ist jedoch nicht rechtsverbindlich, aber es gibt eine klare Tendenz im Falle eines Ausschreibungsverfahrens für Restabfälle.

 

Auf Basis dieses Angebotes wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien wurde bereits vorab im Verwaltungsrat am 13.05.2020 vorgeschlagen. Bei der Beibehaltung der Gewichtung würde die Entscheidung des EWL für einen Verkauf der Anlage ausfallen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für den ausführlichen Vortrag.

 

Herr Dr. Sögding stellt heraus, dass bei einer Nachfolge der EEW (Weiterbetrieb) mögliche Übergangsprobleme aufgrund ungeregelter und rechtlicher Nachfolge nicht auftreten würden.

 

Herr Moock fragt nach, ob es weitere Beispiele von ÖPP gebe, was Herr Klinkhammer mit Beispielen bei den Verbrennungsanlagen in Mainz und Frankfurt beantwortet.

Herr Dr. Linnert wirft ein, es gebe rund 80 Müllverbrennungsanlagen bundesweit welche zu je einem Drittel privat geführt, kommunal geführt und im Verbund einer ÖPP geführt werden.

 

Frau Follmann bekräftigt die Bedenken des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF), in dem sie die Entsorgungssicherheit im Falle der Auflösung des Zweckverbandes in Frage stellt. Gerade Gewerbeabfälle fänden immer schlechter Verbrennungskapazitäten. Herr Eck entgegnet hierzu, dass Gewerbeabfälle nicht so homogen wie HH-Abfälle seien und einen höheren Heizwert hätten. Im MHKW gebe es derzeit ein Mischungsverhältnis von 2:1 (HH:Gewerbe), bei dem der Gewerbeabfall energetisch mitverwertet werde. Herr Dr. Linnert versichert ebenfalls, dass aus heutiger Sicht die Entsorgungssicherheit auch für die Zukunft gegeben sei.

 

Herr Herrmann stellt die Frage ob das MHKW wie Tafelsilber veräußert werden soll? Herr Klinkhammer entgegnet, dass hier kein Notstand herrsche und kein Ausverkauf erfolge, jedoch haben MHKWs durchschnittlich eine Nutzungsdauer von 25 Jahren, sodass ein Verkauf zum Zeitpunkt günstig sei. Es stünden millionenschwere Ertüchtigungen an und Müllverbrennung sei keine typische Kernkompetenz.

 

Herr Doll stellt die Fragen, wie zuverlässig die EEW mit einer chinesischen Beteiligung bewertet werden kann und wie der Preisunterschied zwischen Höchstgebot und Zweitplatzierten (49 Mio. 28 Mio.) erklärt werden kann. Herr Klinkhammer führt hierzu aus, dass die EEW in Deutschland Marktführer sei und die Mitarbeitende sich ausschließlich positiv über die Geschäftsführung äußerten. Der Preisunterschied wird aufgrund des Wettbewerbsvorteils seitens EEW begründet und dass Mitbewerber hier eine andere Risikoabschätzung vornehmen. (Chinesische Denkweise: Risiko = Chance)

 

Frau Follmann entgegnet, dass das Vertrauen des Betreibers gelitten hätte und fragt, ob der in Aussicht gestellte Verbrennungspreis bei einem Verkauf verbindlich wäre. Herr Klinkhammer antwortet, dass der Preis nicht rechtlich verbindlich sei. Zudem sei dieser nicht meinungsbildend in die K-N-Analyse eingegangen und hat somit keinen Einfluss hierauf. Das Schreiben über den in Aussicht gestellten Preis wird durch die EEW nicht verworfen, es gibt aber auch keine Garantie hierauf.

Herr Eck verdeutlicht, dass der HH-Abfall noch Potentiale aufweise, da der Abfall ohne Bioanschluss noch ca. 50% biogene Stoffe enthalte und Abfall mit Bioanschluss noch ca. 38 – 40 % biogene Stoffe beinhalte.

 

Der Vorsitzende stellt die Frage, ob die Gewichtung so beibehalten werden solle.

Frau Follmann fragt, welche Kriterien verändert werden müssten, damit die K-N-Analyse ergebe, dass das MHKW nicht verkauft werden soll.

Herr Eck antwortet, dass dies die Kriterien, Synergieeffekte und Strukturpolitik wären. Frau Follmann entgegnet hierauf, dass dies eigentlich nur ginge, wenn man die bisher getroffene Gewichtung dann stark verstelle, weg von Wirtschaftlichkeit, hin zu Umwelt und Strukturpolitik ändert. Sie sei dazu bereit.

 

Herr Dr. Sögding fragt nach, ob die Zuverlässigkeit des Betreibers als negativ bewertet werden kann, worauf Herr Klinkhammer antwortet, dass das strukturierte Bieterverfahren wie eine öffentliche Ausschreibung das Kriterium der Zuverlässigkeit prüfe und diese gegeben sei.

Herr Dr. Sögding sowie der Vorsitzende unterstreichen, dass alle Experten (auch Vorstand) gehört wurden und diese das Vertrauen des Gremiums genießen würden, woraufhin Frau Follmann einwirft, dass ihr Zweifel am Verkauf des MHKW keine Kritik an den vortragenden Experten und dem Vorstand sei.

 

Die Vorlage wird einstimmig angenommen.