Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Landau in der Pfalz sieht aufgrund der Kaufpreisvorstellungen von einem Ankauf der Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (ehemaliger Rangierbahnhof, Anlage) ab und erklärt als Erstzugriffsberechtigte i. S. d. HAVerbR-BEV gegenüber dem Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Südwest, dass sie von ihrem Erstzugriffsrecht im Haushaltsjahr 2020 keinen Gebrauch macht.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 20. August 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Preisvorstellungen der Stadt und des Bundeseisenbahnvermögens sei millionenweit auseinander. Daher mache es keinen Sinn, auf dieser Basis weiter zu verhandeln. Daher empfehle man, das Erstzugriffsrecht jetzt nicht auszuüben. Man habe auf jeden Fall die Planungshoheit was auf diesem Grundstück passiere.

 

Ratsmitglied Löffel betonte ebenfalls, dass die Planungshoheit bei der Stadt liege. Man gehe als Stadt von einer vergleichsweise geringen Verdichtung aus. Auch die Erschließung sei nicht ganz einfach. Es sei daher durchaus vorstellbar, dass der Ball wieder zur Stadt zurückkomme. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth begrüßte grundsätzlich die vom Oberbürgermeister vorgetragene Argumentation, Wenn es zu teuer sei, mache es für die Stadt keinen Sinn. Dieser Bereich des Bahnhofs habe einen wesentlichen Anteil an der Abkühlung der Innenstadt. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme zu.

 

Ratsmitglied Kleemann stimmte für die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage ebenfalls zu. Man halte die Frischluftschneise an dieser Stelle für wichtig.

 

Ratsmitglied Herrmann erklärte, dass auch die AfD-Stadtratsfraktion zustimmen werde.      


Der Stadtrat beschloss einstimmig: