Sitzung: 01.09.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/626/2020
Die Stadt Landau in der Pfalz sieht aufgrund
der Kaufpreisvorstellungen von einem Ankauf der Grundstücke des
Bundeseisenbahnvermögens (ehemaliger Rangierbahnhof, Anlage) ab und erklärt als
Erstzugriffsberechtigte i. S. d. HAVerbR-BEV gegenüber dem Bundeseisenbahnvermögen,
Dienststelle Südwest, dass sie von ihrem Erstzugriffsrecht im Haushaltsjahr
2020 keinen Gebrauch macht.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 20. August 2020, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Die Preisvorstellungen der Stadt und des
Bundeseisenbahnvermögens sei millionenweit auseinander. Daher mache es keinen
Sinn, auf dieser Basis weiter zu verhandeln. Daher empfehle man, das
Erstzugriffsrecht jetzt nicht auszuüben. Man habe auf jeden Fall die
Planungshoheit was auf diesem Grundstück passiere.
Ratsmitglied
Löffel betonte ebenfalls,
dass die Planungshoheit bei der Stadt liege. Man gehe als Stadt von einer
vergleichsweise geringen Verdichtung aus. Auch die Erschließung sei nicht ganz
einfach. Es sei daher durchaus vorstellbar, dass der Ball wieder zur Stadt
zurückkomme. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied
Freiermuth begrüßte
grundsätzlich die vom Oberbürgermeister vorgetragene Argumentation, Wenn es zu
teuer sei, mache es für die Stadt keinen Sinn. Dieser Bereich des Bahnhofs habe
einen wesentlichen Anteil an der Abkühlung der Innenstadt. Die FWG-Stadtratsfraktion
stimme zu.
Ratsmitglied
Kleemann stimmte für die
Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage ebenfalls zu. Man halte die
Frischluftschneise an dieser Stelle für wichtig.
Ratsmitglied Herrmann erklärte, dass auch die AfD-Stadtratsfraktion zustimmen werde.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: