Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stimmt dem Bauvorhaben einschließlich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F6 hinsichtlich der teilweisen Nutzung der festgesetzten öffentlichen Grünfläche (Gö1) als Lagerfläche zu.

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 20.08.2020, die sich als Anlage zur Niederschrift befindet, ein und übergab im Anschluss das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Frau Heidbreder wollte in Erfahrung bringen, weshalb eine Schotterfläche für Versickerungen herangezogen werde und nicht etwa eine Dachbegrünung.

 

Herr Kamplade antwortete Frau Heidbreder, dass eine Lagerfläche ohne Dach hergestellt werde und daher an anderer Stelle eine Ausgleichsfläche vom Bauherren zu schaffen sei.

 

Der Beigeordnete nahm Bezug auf Frau Heidbreders Einwand und betonte, dass bereits das Umweltamt der beabsichtigten Lagerfläche zugestimmt habe.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt fragte, ob der Bauherr verpflichtet werden könnte eine Art Spende für die Flächenversiegelung zu leisten.

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Schmidts Anregung ein und erklärte, dass falls keine Ausgleichsflächen geschaffen werden können, Ausgleichszahlungen zu leisten seien. Diese Ausgleichsleistungen stünden dann in einem Fonds für das Umweltamt zur Verfügung. So werde beispielsweise die Umsiedelung verschiedener Tierarten aus dem Fonds bezahlt, ebenso die Herstellung von Habitaten für solche umgesiedelten Tiere.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann wollte sich über einen schmalen Grünstreifen am Rand des Grundstücks informieren.

 

Herr Kamplade erklärte, dass der Grünstreifen bestehen bleiben wird.

 

 

Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zustimmte.