Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stimmt dem Vorhaben einschließlich den Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes C 25 der Stadt Landau hinsichtlich


a) dem nicht allseitig um 1 m  zurückgesetzten Staffelgeschoss,
b) der geringfügigen Überschreitung der GRZ 2 durch die Tiefgarage,
c) den drei Pavillons im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche,
d) der geringfügigen Überschreitung der nördlichen und südlichen Baugrenze im
    nordwestlichen Bereich,
e) den 4 oberirdischen Pkw-Stellplätzen im nordwestlichen Bereich

zu.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 28.08.2020 auf, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold fragte, weshalb die Fassade des Staffelgeschosses lediglich einen 0,70 m-Rücksprung aufweise. Würde der Bauherr bewusst mit dem Gebäude weniger als den vorgesehenen Meter „zurückspringen“? Im hinteren Bereich des Areals wäre genügend Platz, so dass diese Abweichung nicht nötig wäre.

 

Herr Kamplade erklärte, dass von fachlicher Seite aus das vorgesprungene Gebäude in der vorgelegten Planung unterstützt werde. Dennoch stimme er Herrn Eisolds Feststellung zu.

 

Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig, bei einer Enthaltung, dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zustimmte.