Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die bisher befristete Regelung, wonach die Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.09.2020 auf Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren, bis 31.12.2020 zu verlängern.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 14. September 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: