Beschlussvorschlag:

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet im Bereich der Michael-Ende-Grundschule an der Hauptstraße 84 in Queichheim (Gemarkung Queichheim, Flurstücke 7 und 586/3) wird der Bebauungsplan „D 15, Erweiterung Grundschule Queichheim“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 25.08.2020 bekannt.

 

Herr Wittmann kritisierte, dass der Schulelternbeirat erst kurz vor den Sommerferien informiert wurde. Deshalb war es nicht möglich einen umfänglichen Meinungsbildungsprozess in der Schulgemeinschaft anzustoßen. Er bedauerte, dass die Schulerweiterung nicht als zusammenhängender Gebäudekomplex geplant wurde. Zu klären sei noch, wie der Brandschutz und die Rettungswege gewährleistet seien.

 

Auch Herr Scheid äußerte seinen Unmut über die Terminfestlegung. Die Errichtung des separaten Gebäudes könne man auch positiv sehen. Falls die Schülerzahlen fallen sollten, könne das Gebäude auch anderweitig genutzt werden.

 


Das Gremium beschloss einstimmig bei 10 Zustimmungen und 4 Enthaltungen die Sitzungsvorlage.