Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss nimmt den Zwischenbericht des Gebäudemanagements Landau – Eigenbetrieb zum 30. September 2010 zur Kenntnis.

 


Dem Werksausschuss lag die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 11. Oktober 2010 sowie deren Anlagen (1. Zwischenbericht 2010) vor. Diese Vorlage wird diesem Teilprotokoll als Anlage beigelegt.

 

Der Werkleiter des Gebäudemanagements stellte den Zwischenbericht, nach dem er gemäß § 21 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung verpflichtet ist vor.

 

Er erläuterte, dass die bis zum 30. September 2010 gebuchten Ist-Zahlen mit den Ansätzen des 1. Nachtragswirtschaftsplanes verglichen wurden. Dies stelle aber noch kein endgültiges Bild der tatsächlichen Begebenheiten dar, da zum 30. September noch keine Buchungen des Jahresabschlusses wie z. B. die Abschreibung oder Interne Leistungsverrechnung stattgefunden habe, so Götz.

 

Aufgrund des sich abzeichnenden Verlustes habe die Werkleitung als gegenlenkende Maßnahme die technische Abteilung des GML angewiesen, nur noch nicht aufschiebbare Arbeiten im Bauunterhalt durchzuführen.

 

Bei den investiven Maßnahmen war der Werkleiter zuversichtlich, dass man im Jahr 2010 alles abarbeiten könne, was man sich vorgenommen habe, sofern die Witterungsverhältnisse hierbei mitspielen.

 

Herr Eichhorn wollte anschließend wissen, weshalb noch der Ersatzbau einer Sporthalle im Zwischenbericht erwähnt würde. Hierauf gab Herr Götz die Antwort, dass man im Zwischenbericht 2010 sich die Ansätze des Wirtschaftsjahres 2010 genauer betrachten müsse. Zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanung 2010 habe man noch gedacht, dass ein solcher Neubau kommen könnte.

 

Weiter gab es keine Fragen von seiten des Werksausschusses.


Der Werksausschuss nahm den Zwischenbericht des Gebäudemanagement Landau zum 30. September 2010 zur Kenntnis.