Der Vorsitzende informierte, dass laut § 2 Absatz 1 der Satzung des Beirates für ältere Menschen sich der Beirat gegenüber den Organen der Stadt in allen Angelegenheiten, die die Belange älterer Menschen berühren, äußern kann, soweit Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt berührt sind. Um dies zu gewährleisten, wird der Beirat frühzeitig über entsprechende Planungen, Vorhaben und Beschlüsse der städtischen Organe, die seinen Aufgabenbereich betreffen, informiert.

 

Die Mitglieder des Beirates für ältere Menschen waren einhellig der Auffassung, dass es sich hier um eine Bringschuld der Verwaltung handelt. Häufig müsse der Beirat entsprechende Informationen einfordern. Außerdem sei es erforderlich, dass der Beirat für ältere Menschen die Informationen so frühzeitig erhält, dass eine Beratung im Gremium möglich ist. Dies gelte insbesondere für Tagesordnungspunkte von Gremien, in denen der Beirat vertreten ist.

 

Erfolge die Einbindung bzw. Information des Beirates nicht rechtzeitig, sei ein möglicher Schritt die Bestellung   als Träger öffentlicher Belange. Dann müsste der Beirat bei bestimmten (Bau- ) Vorhaben eingebunden und zur Stellungnahme aufgefordert werden.

 

Der Vorsitzende informierte, dass die Verwaltung derzeit prüfe, ob dies möglich sei.