Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a) den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2020 mit den Betriebszweigen Gebäudebestand und Wohnhausbesitz und den nachfolgenden Zahlen:

 

Erfolgsplan:

Erträge                                    15.541.800,00 EURO

Aufwendungen                         18.191.200,00 EURO

                   Differenz               - 2.649.400,00 EURO

 

Vermögensplan:

Einnahmen                                 17.138.400,00 EURO

Ausgaben                                   17.138.400,00 EURO

 

Der Gesamtbetrag der Kredite 2020 wird festgesetzt auf 7.736.000 EURO.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) bleibt unverändert und wird festgesetzt auf                                   3.000.000,00 EURO.

 

b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf                                        

Wirtschaftsjahr 2021                      9.492.500,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2022                      6.581.500,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2023                         585.000,00 EURO

 

Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich Investitionskredite in folgender Höhe aufgenommen werden:

Wirtschaftsjahr 2021:                  8.611.500,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2022:                           5.985.500,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2023                      130.000,00 EURO

 

 

Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung für die Stadt Landau in der Pfalz.

 

c) Der Stadtrat nimmt die unveränderte Stellenübersicht zur Kenntnis. 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom

2. September 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 3 verwiesen. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: