Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, die bisher befristete Regelung, wonach die Verwaltung ermächtigt wurde, zinslose Stundungen für städtische Steuerforderungen gegenüber Unternehmen bis zum 30.09.2020 auf Antrag der Steuerpflichtigen bis 250.000 Euro im Einzelfall zu gewähren, bis 31.12.2020 zu verlängern.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 7. September 2020 auf die verwiesen wird. Es handle sich hierbei um die zweite Verlängerung der Frist für zinslose Stundungen städtischer Steuerforderungen.

 

Ratsmitglied Freiermuth fragte nach dem finanziellen Umfang.

 

Berichterstatter Messemer erläuterte den Unterschied zur vergangenen Stundungsregelung. Normalerweise werden Stundungen nach fachlicher Prüfung zu 0,5 Prozent verzinst. Seit der Corona-Pandemie wurden die Forderungen ohne fachliche Prüfung zinslos gestundet. Mit der neuen Regelung würden die Steuerforderungen erst nach einer fachlichen Prüfung zinslos gestundet werden. Es sei damit zu rechnen, dass die gestundeten Forderungen fristgerecht entrichtet werden. Jedoch könne ein Ausfall grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.  


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig den nachfolgenden