Der Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, er möge beschließen, dass

 

a)     die Sporthalle West durch einen Anbau an der westlichen Wand um eine Toilettenanlage, einen Cateringbereich, einen Multifunktionsraum, einen Seminar- und Meditationsraum sowie einen Lagerraum erweitert wird.

Im Obergeschoss dieses Anbaus soll ein tribünenartiger Ausbau errichtet werden, der die Möglichkeit gibt, das Geschehen in der Halle mit zu verfolgen.

b)     die hierfür benötigten Mittel sowohl im Nachtragswirtschaftsplan als auch in den folgenden Wirtschaftsplänen mit einer Gesamtsumme von 1.715.000,00 EURO veranschlagt werden, sofern eine Bezuschussung über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ erfolgt.

c)      ein kommunaler Eigenanteil in Höhe der die Förderung übersteigenden Kosten, dies sind voraussichtlich 315.000 EURO, bereitgestellt wird.

 


Dem Werksausschuss lag die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements Landau vom 9. September 2020 vor.

 

Der Vorsitzende führte in das Thema ein.

 

Herr Götz informierte, dass mit dem Außenanbau das Projekt schön ergänzt werden kann. Für das Bundesprogramm muss ein Ratsbeschluss für die Bereitstellung eines Eigenanteils in Höhe von 315.000 Euro erwirkt werden. Mit dem Projektträger Jülich fand ein Koordinierungsgespräch statt und wurde sowohl von dem Projektträger wie auch von der betreuenden Landesbaubehörde für gut befunden. Nun muss der Förderantrag eingereicht werden. Er wies darauf hin, dass der Kunstrasenplatz des Jahnsportplatzes nicht förderungsfähig ist. Aufgrund der Preissteigerung und durch den Ausbau des Parkplatzes beträgt die Kostensumme 1,715 Mio. Euro. Dadurch liege man 315.000 Euro über der Maximalsumme von 1,4 Mio. Euro. Er geht jedoch davon aus, dass man dies noch verbessern könne. Anschließend erläuterte er den Anbau und informierte, dass man die Errichtung der notwendigen Glasabtrennung der Tribüne zur Hallenfläche hin vermeiden möchten. Da es sich um ein Brandschutzthema handelt wurde ein Brandschutzgutachter zur Prüfung von Ersatzmaßnahmen beauftragt.

 

Ratsmitglied Scheid merkte an, dass man den ursprünglichen Zuschuss für die eigentliche Sporthalle nur dann erhält, wenn keine Bühne errichtet wird. Da nun im Nachgang eine feste Tribüne errichtet werden soll, möchte er wissen, ob man nicht Gefahr läuft, dass die Fördermittel zurückgegeben werden müssen.

 

Herr Götz erklärte, dass hier eine genaue Trennung vorliegt. So wie die Halle jetzt steht, wurde sie, auch mit dem fehlenden Prallschutz und dem Außenputz, über die Schulbaufördermittel gefördert. Hier habe man eine Ersparnis für die Schulbauförderung. Beim Anbau mit der Tribüne handelt es sich um einen anderen Fördertopf. Dies werde nicht miteinander vermengt.