Der Vorsitzende erläuterte den Tagesordnungspunkt. Die Präsentation sei im Vorfeld der Sitzung an alle Beiratsmitglieder verschickt worden. Einige Aspekte seien sicherlich auch für diesen Beirat relevant.

 

Herr Boltz fasste den Aktionsplan der Stadt Landau in der Pfalz zusammen. Die UN-Menschenrechtskonvention würde den Ländern Vorgaben zur Gleichberechtigung behinderter Menschen in der Gesellschaft machen. Die Stadt Landau war in war mit der Einführung des Aktionsplanes zum 1. Januar 2020 eine der ersten deutschen Städte, die diese Vorgaben umzusetzen versucht. Im Aktionsplan werden Maßnahmen, Zuständigkeiten und der zeitliche Rahmen klar definiert. Beispielsweise muss der Fahrstuhl in Krankenhäuser Rollstuhlgerecht sein. Der Aktionsplan umfasst die folgenden Bereiche: Bildung und Erziehung, Arbeit und Personalentwicklung, Bauen, Wohnen, Mobilität und Verkehr, Freizeit, Kultur und Sport, Gesundheit und Persönlichkeitsrechte sowie Interessensvertretung und Öffentlichkeitsarbeit. Seit September 2020 gibt es den Aktionsplan auch in leichter Sprache.

 

Frau Bonatz stellte fest, dass für die Umsetzung eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Diese würde dem Beirat für Migration und Integration fehlen.

 

Der Vorsitzende fragte, wie die Umsetzung unterstützt wird.

 

Herr Boltz antwortete, dass es sich hierbei um keine finanzielle Unterstützung handle. Es handle sich hierbei um eine Behördenvorgabe, die bei Neubauten oder Maßnahmen beachtet werden muss.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Boltz für die Ausführungen. Der Beirat könne sicherlich als Multiplikator dienen.

 

Herr Boltz informierte, dass konkrete Anfragen über die Geschäftsstelle des Behindertenbeirates gemacht werden können.

 

Der Vorsitzende bot Hilfe an, um den Aktionsplan in andere Sprachen zu übersetzen.