Der Vorsitzende belehrte das Ratsmitglied Daniel Emmerich über seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied. Er wies besonders auf die Treuepflicht und die Schweigepflicht hin. Herr Emmerich ist für Herrn Stock in den Stadtrat nachgerückt, da dieser seinen Wohnsitz verlegt habe.

 

Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Emmerich gemäß § 30 der Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Rechte und Pflichten