Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt sich die Stadt Landau in der Pfalz am Kommunalen Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, der seinen Sitz in der Landeshauptstadt Mainz haben wird.

 

2. Der Verbandsordnung im Wortlaut und gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

 

3. Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz werden ermächtigt, die Stadt Landau in der Pfalz im Verfahren der Zweckverbandsgründung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), gemeinschaftlich zu vertreten, Erklärungen im Rahmen des Feststellungsverfahren des Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen und insbesondere dazu, die erforderliche Feststellung der Verbandsordnung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für sämtliche beteiligte Mitgliedskörperschaften einzuholen.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Sozialamtes vom 27. Oktober 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: