Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 26, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, zu prüfen ob und welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen einerseits sowie die sichere Überquerung der Hindenburgstraße im Bereich des Zoos ermöglichende Maßnahmen andererseits tatsächlich und rechtlich in Frage kommen, ab

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26. Oktober 2020, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Rocker begründete den Antrag. Gut 200.000 Menschen würden jährlich den Zoo besuchen. Dies allein zeige schon die enorme Frequentierung der Hindenburgstraße. Insofern sei es nicht nachvollziehbar, dass am Zooeingang keine Möglichkeit bestehe die Straße zu überqueren. Die Mehrheit der Zoobesucher bestehe aus vulnerablen Besuchergruppen, die besonders schutzbedürftig seien. Man bitte die Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung der Hindenburgstraße möglich seien, vor allem wie der Übergang am Zooeingang sicher gemacht werden könne. Vorstellen könne man sich im Bereich der Zeppelinstraße ein Kreisverkehr, der automatisch zu einer Verkehrsberuhigung führen würde. Dabei sollte man auch prüfen, ob die kleine Grünfläche im Kreuzungsbereich die Fläche des Kreisels vergrößern könnte. Weiter würde man eine 30-km/h-Zone vorschlagen, was zu einer Verkehrsberuhigung im gesamten Bereich der Hindenburgstraße führe. Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung habe die Kommune in diesem Bereich ein Ermessen. Man sehe durchaus einen möglichen Zielkonflikt, den man aber eher für theoretisch halte. Für den ÖPNV sei der Verkehrsfluss viel wichtiger als die zulässige Geschwindigkeit. In der Bodelschwinghstraße halte man die gegebenen Verkehrsmöglichkeiten nicht für angemessen. Hier sollte die besondere Bedürftigkeit der Anwohner im Vordergrund stehen. Auch hier seien entsprechende Maßnahmen wie Überquerungshilfen erforderlich.

 

Beigeordneter Hartmann wies darauf hin, dass der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung in der Hindenburgstraße bereits seit 20 Jahren bestehe. Er könne keine andere Antwort geben als seine Vorgänger. Es gebe aus Sicht der Verwaltung trotz der Novellierung der Straßenverkehrsordnung keine Möglichkeit für Tempo 30 in der Hindenburgstraße. Die Voraussetzungen hierfür seien nicht gegeben. Der problematische Verkehr sei der abschüssige stadteinwärts. Es sei eine schnurgerade Straße, die gut einsehbar sei. Stadtauswärts würde bei einer Rechts-vor-Links-Regelung sowohl der ÖPNV als auch der Radverkehr ausgebremst. Für einen Kreisverkehr habe man keinen Platz. Man bräuchte 15 Meter und müsste dann in den Bereich des Zoos eingreifen. Im beschlossenen Mobilitätskonzept sei zudem die Hindenburgstraße als Autovorrangroute deklariert. Die Verwaltung habe das schon mehrfach geprüft. Daher sei es nicht zielführend, die Verwaltung nochmals prüfen zu lassen. Versuchen werde man beim Ausbau der Bushaltestelle im oberen Bereich eine Überquerungshilfe zu schaffen. Dort hätte man auch den Platz dafür.

 

Ratsmitglied Freiermuth begrüßte einzelne Punkte im Antrag der SPD. So würde seiner Meinung nach ein Kreisverkehr durchaus Sinn machen. Auch bei Tempo 30 müsse man grundsätzlich umdenken, dies sei in vielen Bereichen mittlerweile möglich. Rechts-vor-Links allerdings halte er nicht für zielführend.

 

Ratsmitglied Herrmann war der Meinung, dass diese abschüssige Straße fast schon eine Rennstrecke sei. Er stelle sich die Frage, ob es denn nicht eine Priorität für eine Tempo-30-Zone aufgrund des dortigen Alten- und Pflegeheims gebe.

 

Beigeordneter Hartmann entgegnete, dass das Bethesda in der Bodelschwinghstraße liege. Es sei ja der Wille da, es zu machen, aber die rechtlichen Voraussetzungen würden fehlen.

 

Ratsmitglied Kleemann hielt es für schwierig, das zu entscheiden. Einerseits sage die Verwaltung, dass es rechtlich nicht gehe und andere würden sagen, dass es doch Möglichkeiten gebe.

 

Ratsmitglied Eichhorn wollte wissen, ob denn nicht wenigstens ein Zebrastreifen am neuen Zooeingang möglich wäre.

 

Beigeordneter Hartmann erwiderte, dass man für einen Zebrastreifen 50 Fußgänger pro Stunde an genau dieser Stelle brauche. Dies würden die Zahlen nicht hergeben. Außerdem könne man nicht alle paar Meter einen Zebrastreifen machen.

 

Ratsmitglied Rocker entgegnete, dass sie dann interessieren würde, wann denn die letzte Zählung der Fußgänger gewesen sei. Dies sollte man aktualisieren. Dieser Bereich in Landau sei so sensibel, dass er es wert sei mal noch genauer drauf zu schauen. Die vom Beigeordneten zitierten früheren Aussagen seien auch nicht auf die novellierte Rechtslage zu übertragen.          


Der Stadtrat lehnte mit 17 Ja- und 26 Nein-Stimmen