Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.   Der Verwaltungsrat beschließt

a.   Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und des wirtschaftlichen Drucks auf den Einzelhandel in der Innenstadt auf eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren zu verzichten. Das erwartete Defizit von voraussichtlich 223 T€ soll über die Rücklage finanziert werden.

b.   Den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau –AöR- über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungsgebührensatzung)“ als Satzung.

 

2.   Der Stadtrat stimmt dem Beschlussvorschlag unter 1 zu.

 

 


Herr Eck erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Dr. Sögding fragt, wie sich die Werte in der Kalkulationstabelle für die Straßenreinigungsgebühr 2021 ergeben.

 

Hr. Eck erklärt die Tabelle und erläutert die unterschiedlichen Reinigungsklassen.

 

Herr Herrmann sagt, dass man mit der Angleichung der Gebühr seinen Beitrag zur Straßenreinigung leistet. Er erklärt, dass die Fugen in einigen Straßen, unter anderem in der Trappengasse, eine Reinigung sehr schwierig machen. Herr Herrmann regt an, ob man hier nicht öfter reinigen könnte.

 

Herr Eck erklärt, dass der Bodenbelag mit den Fugen problematisch ist.

 

Herr Pfersdorf weist darauf hin, dass aufgrund der Fugen eine maschinelle Reinigung in Teilen nicht möglich ist und man eine manuelle Reinigung vornehmen müsste, die mit hohen Kosten verbunden wäre.

 

Herr Kästle möchte wissen, wie der EWL im Vergleich zu anderen Kommunen dasteht.

 

Herr Eck erklärt, dass die Reinigungsqualität vom eingesetzten Personal abhängt. In Landau übernimmt der EWL mit eigenen Personal die Reinigungsklassen III und IV, was erfahrungsgemäß mit einer höheren Qualität einhergeht. Die Reinigungsklassen I und II werden durch externen Firmen übernommen. Die unterschiedlichen Strukturen bei anderen Kommunen machen einen Vergleich schwierig.

 

Herr Pfersdorf fügt hinzu, dass die Vergleichbarkeit ohnehin deshalb schon schwierig ist, da es keine einheitliche Definition der Reinigungsklassen bei den Kommunen gibt.

 

Herr Eck macht deutlich, dass in Bereich der Straßenreinigung die Transparenz oft mangelhaft ist, da zum Beispiel nicht ausgewiesen wird, wie hoch das öffentliche Interesse ist. Landau gehört im Vergleich zu den saubersten Städten in Rheinland-Pfalz.

 

Herr Eck bietet an, dass man zur nächsten Sitzung einen Vergleich zwischen Landau und anderen Kommunen vorstellt.

 

Das Angebot erfährt Zustimmung.

 

Einstimmig beschlossen.