Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 14

 

 


Herr Eck führt in die Sitzungsvorlagen ein und erläutert die Hintergründe.

 

Herr Doll fragt wie sich die hohen Kosten in der Vollstreckung ergeben.

 

Herr Eck erläutert das über die städtische Vollstreckungsabteilung in 2020 bis Mitte November ca. 24.000 € beigetrieben wurden, dabei hat die Stadt selbst ca. 17.000 € beigetrieben und ungefähr 7.000 € über Amtshilfeersuchen bei anderen Vollstreckungsbehörden beitreiben lassen. Die Höhe der Verwaltungskostenerstattung im Bereich der Vollstreckungsabteilung beliefen sich in 2019 auf knapp 99.000 € bei 432 Fällen. Die Kosten pro Fall belaufen sich daher auf ungefähr 230 €. Üblich ist jedoch eine Pauschale von rund 80€ pro Fall. Die veranschlagten Verwaltungskosten sind aus Sicht des EWL zu hoch.

 

Herr Doll stimmt Herrn Eck zu, dass über 200 Euro pro Fall viel zu viel sind. Herr Doll bezweifelt, dass es der richtige Weg ist eine eigene Vollstreckung aufzubauen, da man sowohl Personal für den Innen- als auch für den Außendienst benötig. Mit einer halben Stelle kann man dies aus seiner Sicht nicht abbilden.

 

Der Vorsitzende plädiert dafür den Vorstand durch den Beschluss bei seinen Verhandlungen zu unterstützen.

 

Herr Doll erläutert, dass man mit ca. 2000 Fälle pro Vollstreckungsbeamten rechnet.

 

Herr Pfersdorf fragt Herr Doll wieso eine halbe Stelle bei 430 Fällen nicht ausreichend ist.

 

Herr Doll erklärt, dass er seit 16 Jahren Vorsitzender des Fachverbandes der Vollstreckungsbeamten in Rheinland-Pfalz ist und bewertet den Bereich der Vollstreckung als sehr umfangreich und komplex. Die Sachbearbeiter in der Vollstreckung benötigen spezielle Schulungen und Fachwissen, dies macht es sehr schwierig geeignetes Personal zu finden.

 

Herr Kästel fragt, ob es einen Bagatellbetrag gibt, der nicht vollstreckt wird.

 

Herr Kiptschuk erklärt, dass alle offenen Beträge nach einer bestimmten Frist vollstreckt werden. Der EWL hat jedoch Anfang 2020 die Zeiträume zwischen Mahnung und Vollstreckung verlängert um die Anzahl der Vollstreckungsaufträge zu reduzieren.

 

Herr Eck beton, dass eine konsequente Beitreibung der Forderungen wichtig ist um die Außenstände auch weiterhin möglichst gering zu halten.

 

Herr Doll erklärt, dass im Durchschnitt nur 13-25 Prozent der Forderungen eingetrieben werden können.

 

Herr Eck erläutert, dass der EWL einen Vorteil hat, da die offenen Forderungen im Bereich der grundstücksbezogenen Abgaben als öffentlichen Last auf dem jeweiligen Grundstück ruhen.

 

Der Vorsitzende hofft auf gute Verhandlungen mit der Stadt, um die Kosten der Vollstreckung zu reduzieren.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und erkundigt sich bei den Verwaltungsratsmitgliedern, ob noch Fragen bestehen.

 

Herr Dr. Sögding möchte wissen, wieso man die Stellen im Stadtteilservice nicht aufstockt. Hier war eine zusätzliche Stelle geplant, die jedoch im Wirtschaftsplan nicht abgebildet ist.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass man die Stelle auf Basis eines Schreibens des Oberbürgermeisters aus dem Wirtschaftsplan gestrichen hat.

 

Herr Dr. Sögding erläutert, dass derzeit Absprachen laufen um eine Einigung unter den Ortsteilen zu erzielen und fragt, ob man nicht den Beschluss fassen kann, dass vorbehaltlich einer Einigung der Ortsteile die zusätzliche Stelle im Wirtschaftsplan berücksichtigt wird.

 

Der Vorsitzende sagt, dass aus seiner Sicht nichts dagegenspricht einen entsprechenden Änderungsbeschluss zu fassen.

 

Herr Kästel erkundigt sich nach den Mehrkosten.

 

Herr Eck sagt, dass man mit ca. 45.000 € für das Personal rechnet, dazu kommen noch die Kosten für ein zusätzliches Fahrzeug von ungefähr 25.000 €.

 

Herr Doll betont, dass es derzeit zu wenig Personal in diesem Bereich gibt und man unter den Ortsvorstehen an einer Einigung arbeitet.

 

Herr Herrmann fragt um was es geh, man hat es im hinteren Teil des Foyers akustisch nicht verstanden.

 

Herr Dr. Sögding fasst das Gesagte nachmals zusammen und erläutert die Hintergründe.

 

Herr Herrmann erkundigt sich, ob die Stelle für alle Stadtteile tätig sein soll

 

Herr Dr. Sögding bestätigt dies und sag, dass es derzeit im Stadtteilservice 8 Stellen gibt. Die zusätzliche Stelle soll hier unterstützen.

 

Änderungsbeschluss: Im Stellenplan soll eine zusätzliche Stelle im Bereich Stadtteilservice inkl. den notwendigen Sachkosten aufgenommen werden, wenn es unter den Ortsvorsteher zu einer Einigung bezüglich der zusätzlichen Stelle kommt und die Stadt die zusätzlichen Kosten übernimmt.

 

Einstimmig beschlossen mit Änderung.