Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ortsbeirat stimmte dem nachfolgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Nußdorf, zwischen Lindenbergstraße und Schelmengässel wird der Bebauungsplan „ND 1, Nördlich Schelmengässel - 3. Teiländerung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes „ND 1, Nördlich Schelmengässel - 3. Teiländerung“ in der Fassung vom 28.10.2020 wird zur Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen; die Begründung wird gebilligt (Anlagen 2 bis 4).

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes „ND 1, Nördlich Schelmengässel - 3. Teiländerung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage.

 

Es bestand kein Diskussionsbedarf.


Die Abstimmung erfolgte mit 14 Ja-Stimmen einstimmig.