Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschläge:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Nußdorf, zwischen Lindenbergstraße und Schelmengässel wird der Bebauungsplan „ND 1, Nördlich Schelmengässel - 3. Teiländerung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes „ND 1, Nördlich Schelmengässel - 3. Teiländerung“ in der Fassung vom 28.10.2020 wird zur Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen; die Begründung wird gebilligt (Anlagen 2 bis 4).

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes „ND 1, Nördlich Schelmengässel - 3. Teiländerung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 05.11.2020 auf, auf die verwiesen wird, und konnte direkt in die Beschlussfassung einleiten.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Ortsbeirat Nußdorf und dem Stadtrat einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.