Sitzung: 01.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 610/637/2020
Beschlussvorschläge:
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der
Gemarkung Nußdorf, zwischen Lindenbergstraße und
Schelmengässel wird der Bebauungsplan „ND 1, Nördlich Schelmengässel -
3. Teiländerung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB aufgestellt. Der
Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „ND 1, Nördlich
Schelmengässel - 3. Teiländerung“ in der Fassung vom 28.10.2020 wird zur Offenlage und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen;
die Begründung wird gebilligt (Anlagen 2 bis 4).
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplanes „ND 1, Nördlich Schelmengässel - 3. Teiländerung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 05.11.2020 auf, auf die verwiesen wird, und konnte direkt in die Beschlussfassung einleiten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Ortsbeirat Nußdorf und dem Stadtrat einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.