Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Auf der Grundlage des Ergebnisberichtes der stadtweiten Voruntersuchung (Vorlage 610/627/2020) bewirbt sich die Stadt Landau mit dem Gebiet „Landau Nord“ (Anlage 1) um Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“.

 

2.   Bei Aufnahme in das Städtebauförderprogramm wird die Verwaltung beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen für das unter 1. genannte Gebiet „Landau Nord“ durchzuführen und dazu ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK „Landau Nord“) im Sinne des § 171e BauGB aufzustellen.

 

3.   Bei Aufnahme in das Städtebauförderprogramm wird die Verwaltung beauftragt, ein externes Quartiersmanagement auszuschreiben, das ab Mitte 2021 den Beteiligungsprozess und die Projektumsetzung vor Ort gestaltet.

 

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 9. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 4.1 verwiesen.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: