Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Wirtschaftsplan 2021 für die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH mit folgenden Ansätzen festzulegen:

 

1.   Erfolgsplan                                                          T€                   T€

 

Summe der Erträge

 

      - Betriebserträge                                            2.080

      - Aufl. SoPo                                                        98

      - sonstiger Ertrag (Zuschuss GML)                         100

 

- sonstiger Ertrag (Ausgleichszahlung gemäß

  § 3 des öffentlichen Betrauungsaktes vom 16.11.2015) 398                      

- sonstiger Ertrag (ZZV)                                                0

      - Ergebnisübernahme                                             0               2.676

 

Summe der Aufwendungen

 

      - Betriebsaufwand                                          7.066

      - Finanzaufwand                                                    3                      

      - Ergebnisabführung                                             22               7.091

 

 

Gesamtergebnis 2021                                                T€              -4.415

 

 

2.   Vermögensplan 2021

 

      Summe der Einnahmen                                                          4.628

      Summe der Ausgaben                                                            4.628

 

 

 

 

3.   Stellenübersicht

 

 

 

4.   Anlagen zum Wirtschaftsplan (§ 16 II EigVO RHP)

 

4.1 a)    Betriebsmittelkreditermächtigung

           Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500 T€ festgelegt.

 

4.1 b)   Kreditbedarf

           entsprechend Vermögensplan 2021                  T€               4.053  ***

 

       *** rechnerischer Wert, ohne Zuflüsse aus Beteiligungen.

 

           Im Bedarfsfall ist eine entsprechende Kreditermächtigung durch den       Aufsichtsrat zu erteilen.

 

4.2       Finanzplan 2022 – 2026

 

 

Im Bereich der Beteiligung ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass von Seiten der EnergieSüdwest AG noch keine Dividende in das Planergebnis eingeflossen ist. Vor dem Hintergrund des Wegfalles der Zuflüsse aus der Zuzahlungsvereinbarung und der durch die Corona-Pandemie zwangsläufig resultierenden Mindererlöse (denen zudem noch partiell Mehrkosten gegenüberstehen), muss davon ausgegangen werden, dass im Planungsjahr 2021 der Zufluss aus der Beteiligung an der EnergieSüdwest AG das durch die operativen Verluste generierte Defizit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH nicht ausgleichen kann. Handelsrechtlich ist zu befürchten, dass – in Abhängigkeit von der Höhe der Ausschüttungen sowie der Entwicklung der Pandemie – es im Jahr 2021 letztmalig möglich sein wird, die entstandenen Verluste durch die bisher aufgebauten Gewinnvorträge zu decken. Vor dem Hintergrund des Abschmelzens der Gewinnvorträge stellt sich mit Dringlichkeit die Frage der Konsolidierung des Unternehmens, um die Aufnahme von Fremdgeldern zu vermeiden oder zumindest einzugrenzen. Lösungen zum Ausgleich des zwangsläufigen Defizites der operativen Sparten müssen gefunden werden.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Stadtholding vom 9. November 2020. Es sei dies eine bittere Vorlage, die er hier vorlegen müsse. Die Pandemiesituation sei für die Betriebe der Stadtholding extrem belastend. Im Moment seien die Bäder und Veranstaltungshäuser per Verordnung des Landes geschlossen. Dies führe zu der Prognose von Minus 4,4 Millionen Euro im Wirtschaftsjahr 2021. Damit würde die Reserve der Stadtholding aufgebraucht sein und man müsste das Unternehmen erstmals wieder mit Schulden belasten. Hierfür müsste die Stadt dann bürgen. Es werde eine sehr schwierige Situation im nächsten Jahr. Betriebstechnisch habe man alle Vorkehrungen getroffen, wirtschaftstechnisch werde es eine Herausforderung. Sowohl die Veranstaltungshäuser als auch die Bäder hätten eine hohe Bedeutung. Wichtig wäre, dass es auch für diese Betriebe die Novemberhilfen des Bundes gebe, diese habe man beantragt.

 

Ratsmitglied Lerch betonte, dass die Bäder und die Veranstaltungshäuser in tollem Zustand seien. Jetzt würden die Rahmenbedingungen wegbrechen und Corona schlage voll durch. Es sei zu befürchten, dass dies nicht das Ende sondern der Beginn einer Entwicklung sei. Man werde darüber reden müssen, was man aus städtischen Mitteln übernehmen könne. Dies sei ja nicht das Ergebnis eines schlechten Managements, sondern das Ergebnis der veränderten Rahmenbedingungen. Ganz sicher werde man viel Kreativität und Ideen brauchen.

 

Ratsmitglied Heidbreder erklärte, dass das massive Minus Sorgen bereite. Mit Blick auf die Bäder sei es ihr wichtig, dass man es auf jeden Fall schaffe den Schwimmbetrieb in irgendeiner Form aufrecht zu erhalten. Schul- und Vereinsschwimmen müsse weiter möglich sein.

 

Ratsmitglied Dr. Migl unterstrich, dass der vorgelegte Wirtschaftsplan die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeige. Die Prognose könne nicht froh machen. Gleichwohl sei beispielsweise das Freibad eine wichtige Einrichtung, die nicht verhandelbar sei. Auch in die Kulturhäuser sei viel Geld investiert worden. Man müsse alle Möglichkeiten ausschöpfen um zu einer vertretbaren wirtschaftlichen Verbesserung zu kommen. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu. 

 

Ratsmitglied Freiermuth erinnerte daran, dass die FWG schon länger auf die aufkommenden Probleme mit der Dividende hingewiesen habe. Das dies nun jetzt schon eintrete, sei der Pandemie geschuldet.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: