Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.  die Übertragung aller Zuständigkeiten des Stadtrates auf den Hauptausschuss, soweit nicht eine nichtübertragbare Zuständigkeit nach § 32 GemO oder nach anderen Gesetzen vorliegt, bis zum 15. Januar 2021.

 

Die Wertgrenze, bis zu der der Hauptausschuss entscheiden darf, wird in diesem Zeitraum

 

a)  für die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben (§ 32 Absatz 2 Nummer 11 GemO) von bis zu 30.000,- € auf bis zu 500.000,- € im Einzelfall gesetzt (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 b) bb) der Hauptsatzung).

 

b)  für die Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Stadt, die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben von bis zu 520.000,- € auf bis zu 3.000.000,- € gesetzt (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 b) dd) der Hauptsatzung). Dies betrifft z. B. Grundstückskäufe und Grundstücksverkäufe.

 

2.  Zudem wird beschlossen, dass der Hauptausschuss bis 15. Januar 2021 für alle Vergaben von Lieferungen und Leistungen ohne Wertgrenze zuständig ist (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 b) ee) der Hauptsatzung), sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und sofern nicht ein anderer Ausschuss zuständig ist und rechtzeitig tagen kann.

 

3.  Weiterhin ist der Hauptausschuss bis zum 15. Januar 2021 zuständig für Beschlussfassungen über die Angelegenheiten des Zoos (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 b) aa) der Hauptsatzung).

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 10. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Vorlage nehme eine Regelung aus dem Frühjahr wieder auf mit dem Unterschied, dass man die übrigen Ausschüsse unberührt lasse und nur die Kompetenzen des Stadtrates soweit rechtlich zulässig auf den Hauptausschuss übertrage. Allerdings wolle man darauf achten, dass nur die absolut notwendigen Sitzungen durchgeführt werden und diese zeitlich und inhaltlich gestrafft werden. Man wolle die Regelung bis zum 15. Januar 2021 befristen. Die Sitzung des Stadtrates am 8. Dezember 2020 werde dann eine Hauptausschusssitzung. Die für nächste Woche 24. November 2020 vorgesehene Sitzung des Hauptausschusses entfalle. 

 

Ratsmitglied Rocker betonte, dass es auch das Ansinnen der SPD-Fraktion sei, dass die Infektionszahlen möglichst niedrig bleiben. Um dies zu erreichen, müsse man Kontakte und Zusammenkünfte auf das notwendigste beschränken. Man sehe aber das Vorgehen der Kompetenzübertragung auf den Hauptausschuss kritisch. Zwischenzeitlich gebe es Alternativen in Form von Umlaufbeschlüssen oder Sitzungen per Videokonferenz. Dies würde die SPD-Stadtratsfraktion bevorzugen. Die Übertragung der Rechte des Stadtrates auf den Hauptausschuss sei ein nicht unerheblicher Eingriff in das kommunalrechtliche System. Auch wenn die Mehrheitsverhältnisse im Hauptausschuss gewahrt seien, würden bei dieser Regelung doch viele Ratsmitglieder von der politischen Debatte ausgeschlossen. Es sei für sie nicht ganz nachvollziehbar, warum die Stadtratssitzungen nicht mehr Videokonferenz abgehalten werden könne. Sie befürchte, dass schon zu Jahresbeginn eine mittel- bis längerfristige Lösung gefunden werden müsse. Die SPD-Stadtratsfraktion werde dennoch unter dem geäußerten Vorbehalt der Vorlage zustimmen.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass niemand von der Debatte ausgeschlossen sei, da jedes Ratsmitglied an Ausschusssitzungen teilnehmen könne, allerdings nicht abstimmen.

 

Ratsmitglied Saßnowski erklärte, dass man in der Krise sei, die man gemeinsam eindämmen müsse. Videokonferenzen seien sicher langfristig eine Option, jetzt aber gehe es um eine Sitzung im Dezember. Die Ausschüsse würden ja weiterhin stattfinden, so dass es die Möglichkeit gebe innerhalb der Fachgremien zu diskutieren. Es sei dies ein guter Kompromiss. Die GRÜNE-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu, könne sich aber vorstellen im Ältestenrat über eine Lösung mit Videokonferenzen nachzudenken.

 

Ratsmitglied Burgdörfer hielt den Vorschlag der Verwaltung für gerechtfertigt. Die favorisierte Lösung sei die richtige. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Freiermuth unterstrich, dass der Stadtrat das entscheidende Gremium sei. Man habe aber in der Tat eine besondere Situation. Die Regelung mit dem Hauptausschuss habe sich schon im ersten Lockdown bewährt. Auch die Mehrheitsverhältnisse seien bei dieser Lösung gewahrt. Die FWG-Stadtratsfraktion werde daher der Vorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Herrmann stimmte für die AfD-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sah in der Vorlage einen Kompromiss den man im Ältestenrat gemeinsam gefunden habe. Für sie sei die Präsenz sehr wichtig, Videokonferenzen müssten das letzte Mittel sein. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage ebenfalls zu. 

 

Ratsmitglied Silbernagel war der Meinung, dass die Demokratie durch dieses Verfahren nicht ausgehebelt werde. Präsenzsitzungen seien wichtig, daher sei es für diese überblickbare Zeit ein guter Weg. Die FDP-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Schreiner würde es begrüßen, wenn man die Möglichkeit von Videokonferenzen prüfen würde.          


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: