Sitzung: 17.11.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 300/029/2020
1.
die
Übertragung aller Zuständigkeiten des Stadtrates auf den Hauptausschuss, soweit
nicht eine nichtübertragbare Zuständigkeit nach § 32 GemO oder nach anderen
Gesetzen vorliegt, bis zum 15. Januar 2021.
Die Wertgrenze, bis zu der der
Hauptausschuss entscheiden darf, wird in diesem Zeitraum
a)
für
die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben (§ 32
Absatz 2 Nummer 11 GemO) von bis zu 30.000,- € auf bis zu 500.000,- € im
Einzelfall gesetzt (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 b) bb) der Hauptsatzung).
b)
für
die Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Stadt,
die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von
Eigenbetrieben von bis zu 520.000,- € auf bis zu 3.000.000,- € gesetzt (§ 8
Absatz 1 Nummer 1 b) dd) der Hauptsatzung). Dies betrifft z. B.
Grundstückskäufe und Grundstücksverkäufe.
2.
Zudem
wird beschlossen, dass der Hauptausschuss bis 15. Januar 2021 für alle Vergaben
von Lieferungen und Leistungen ohne Wertgrenze zuständig ist (§ 8 Absatz 1
Nummer 1 b) ee) der Hauptsatzung), sofern es sich nicht um ein Geschäft der
laufenden Verwaltung handelt und sofern nicht ein anderer Ausschuss zuständig
ist und rechtzeitig tagen kann.
3. Weiterhin ist der Hauptausschuss bis zum 15. Januar 2021 zuständig für Beschlussfassungen über die Angelegenheiten des Zoos (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 b) aa) der Hauptsatzung).
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Rechtsamtes vom 10. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Die Vorlage nehme eine Regelung aus dem Frühjahr wieder auf mit
dem Unterschied, dass man die übrigen Ausschüsse unberührt lasse und nur die
Kompetenzen des Stadtrates soweit rechtlich zulässig auf den Hauptausschuss
übertrage. Allerdings wolle man darauf achten, dass nur die absolut notwendigen
Sitzungen durchgeführt werden und diese zeitlich und inhaltlich gestrafft
werden. Man wolle die Regelung bis zum 15. Januar 2021 befristen. Die Sitzung
des Stadtrates am 8. Dezember 2020 werde dann eine Hauptausschusssitzung. Die
für nächste Woche 24. November 2020 vorgesehene Sitzung des Hauptausschusses
entfalle.
Ratsmitglied
Rocker betonte, dass es auch
das Ansinnen der SPD-Fraktion sei, dass die Infektionszahlen möglichst niedrig
bleiben. Um dies zu erreichen, müsse man Kontakte und Zusammenkünfte auf das
notwendigste beschränken. Man sehe aber das Vorgehen der Kompetenzübertragung
auf den Hauptausschuss kritisch. Zwischenzeitlich gebe es Alternativen in Form
von Umlaufbeschlüssen oder Sitzungen per Videokonferenz. Dies würde die
SPD-Stadtratsfraktion bevorzugen. Die Übertragung der Rechte des Stadtrates auf
den Hauptausschuss sei ein nicht unerheblicher Eingriff in das
kommunalrechtliche System. Auch wenn die Mehrheitsverhältnisse im
Hauptausschuss gewahrt seien, würden bei dieser Regelung doch viele
Ratsmitglieder von der politischen Debatte ausgeschlossen. Es sei für sie nicht
ganz nachvollziehbar, warum die Stadtratssitzungen nicht mehr Videokonferenz
abgehalten werden könne. Sie befürchte, dass schon zu Jahresbeginn eine mittel-
bis längerfristige Lösung gefunden werden müsse. Die SPD-Stadtratsfraktion
werde dennoch unter dem geäußerten Vorbehalt der Vorlage zustimmen.
Der Vorsitzende stellte klar, dass niemand von der Debatte
ausgeschlossen sei, da jedes Ratsmitglied an Ausschusssitzungen teilnehmen
könne, allerdings nicht abstimmen.
Ratsmitglied
Saßnowski erklärte, dass man
in der Krise sei, die man gemeinsam eindämmen müsse. Videokonferenzen seien
sicher langfristig eine Option, jetzt aber gehe es um eine Sitzung im Dezember.
Die Ausschüsse würden ja weiterhin stattfinden, so dass es die Möglichkeit gebe
innerhalb der Fachgremien zu diskutieren. Es sei dies ein guter Kompromiss. Die
GRÜNE-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu, könne sich aber vorstellen im
Ältestenrat über eine Lösung mit Videokonferenzen nachzudenken.
Ratsmitglied
Burgdörfer hielt den
Vorschlag der Verwaltung für gerechtfertigt. Die favorisierte Lösung sei die
richtige. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied
Freiermuth unterstrich, dass
der Stadtrat das entscheidende Gremium sei. Man habe aber in der Tat eine
besondere Situation. Die Regelung mit dem Hauptausschuss habe sich schon im
ersten Lockdown bewährt. Auch die Mehrheitsverhältnisse seien bei dieser Lösung
gewahrt. Die FWG-Stadtratsfraktion werde daher der Vorlage zustimmen.
Ratsmitglied
Herrmann stimmte für die
AfD-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage zu.
Ratsmitglied Dr.
Migl sah in der Vorlage
einen Kompromiss den man im Ältestenrat gemeinsam gefunden habe. Für sie sei
die Präsenz sehr wichtig, Videokonferenzen müssten das letzte Mittel sein. Die
Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage ebenfalls zu.
Ratsmitglied
Silbernagel war der Meinung,
dass die Demokratie durch dieses Verfahren nicht ausgehebelt werde.
Präsenzsitzungen seien wichtig, daher sei es für diese überblickbare Zeit ein
guter Weg. Die FDP-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Ratsmitglied Schreiner würde es begrüßen, wenn man die Möglichkeit von Videokonferenzen prüfen würde.
Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 1 Enthaltung: