Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

den als Anlage beigefügten Entwurf einer „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Friedhofsgebühren“ als Satzung.

 

In Abänderung des Satzungsvorschlages beschließt der Stadtrat in § 5 Absatz 1 Nummer 1 a) für Erdbestattungen Verstorbener bis zum 6. Lebensjahr und Totgeburten eine Grabbenutzungsgebühr von 150,00 Euro.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Rechtsamtes vom 26. Oktober 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Doll erklärte, dass die CDU-Stadtratsfraktion grundsätzlich zustimmen könne. Der Ortsbeirat Queichheim habe erhebliche Probleme mit der Gebührenerhöhung bei Totgeburten und Verstorbenen bis zum 6. Lebensjahr. Hier werde eine Erhöhung um 260 % vorgeschlagen. In dieser Höhe sei die Gebührenerhöhung nicht gerechtfertigt. Man könne sich vorstellen von 127 Euro auf 150 Euro zu erhöhen, dies wären 20 %. Wenn diese gewünschte Änderung berücksichtigt werde, könne man zustimmen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man an dieser Stelle in den letzten Jahren ganz bewusst die Kalkulation unten gehalten habe. Man habe aber kein Problem mit der beantragten Änderung.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: