Sitzung: 17.11.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 110/210/2020
Es wird zugestimmt,
dass notwendige Personalentscheidungen, die der Beschlussfassung des
Hauptausschusses nach § 47 Abs. 2 GemO unterliegen, in der sitzungsfreien Zeit
zwischen
18. November 2020 und 31. Dezember 2020
von der Verwaltung
getroffen werden können.
Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 über die jeweilige Personalentscheidung unterrichtet.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 11. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: