Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird zugestimmt, dass notwendige Personalentscheidungen, die der Beschlussfassung des Hauptausschusses nach § 47 Abs. 2 GemO unterliegen, in der sitzungsfreien Zeit zwischen

 

18. November 2020 und 31. Dezember 2020

 

von der Verwaltung getroffen werden können.

 

Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 über die jeweilige Personalentscheidung unterrichtet.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Personalabteilung vom 11. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: