Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Verwaltung zu ermächtigen, den am 05.05.2020 für das Jahr 2020 beschlossenen Erlass für städtische Sondernutzungsgebühren für Flächen zur Außenbewirtung bis zum 31.03.2021 zu verlängern (SiVo 320/017/2020).

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Ordnungsamtes vom 5. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: