Ortsbeiratsmitglied Münch zog sich für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes, aufgrund Befangenheit, in den Zuhörerbereich zurück.

 

Der Vorsitzende informierte über das Bauvorhaben.

 

Zur Frage nach einem begrünten Dach informierte der Vorsitzende, dass über die Pflicht zur Dachbegrünung bei Neubauten noch kein Beschluss von Seiten der städtischen Gremien gefasst worden ist.

 

Auf die Nachfrage zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen antwortete der Vorsitzende, dass der Eigentümer gewillt sei, eine intensive Begrünungsmaßnahme umzusetzen. Von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wurde die Privilegierung bestätigt. Es besteht ein Anspruch auf die Genehmigung der Baumaßnahme. Die nötige Ausgleichsmaßnahme wird vom Umweltamt vorgegeben.

 

Der Ortsbeirat nahm die Informationsvorlage zur Kenntnis.