1.  Die Feldwegebeiträge für die Unterhaltung und Instandsetzung des Wirtschaftswegenetzes werden ab dem Jahr 2021 auf 100 €/ha für Weinbergflächen und 50 €/ha für landwirtschaftliche Flächen erhöht.

 

3. Der städtische Anteil für die Unterhaltung des Wirtschaftswegenetzes wird auf

    10% des Feldwegebeitrages festgesetzt.

 

4. Die Kosten der Oberflächenentwässerung werden bei der Neukalkulation des

    Feldwegebeitrages nicht berücksichtigt.

 

5. Die unterschiedliche Beitragshöhe für Weinbergflächen und landwirtschaftliche

    Flächen wird bestätigt.

 

6. Der Stadtrat beschließt den der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügten

    Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz

    über die Erhebung von Beiträgen für die Feld- und Weinbergswege und den

    Starenschutz“ als Satzung.“

 

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 28 Ja-, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

2. Beginnend ab dem Jahr 2023 erfolgt im Rhythmus von 2 Jahren eine stufenweise

    Erhöhung der Feldwegebeiträge für Weinbergflächen um 16 €/ha und für

    landwirtschaftliche Flächen um 8 €/ha bis zu einem Betrag von 148 €/ha für

    Weinbergflächen und 74 €/ha für landwirtschaftliche Flächen ab dem Jahr 2027.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Dies sei fast eine Never-ending-Story. Seit vielen Jahren wisse man, dass das Aufkommen aus den Feldwegebeiträgen nicht ausreiche um alle notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Der Rechnungshof habe nun das bisher großzügige Vorgehen mit Finanzierungen aus anderen Töpfen gerügt. Man müsse daher jetzt diese Anpassung vornehmen. Es sei daher wichtig, heute in dieses Verfahren einzusteigen. Im Vorfeld habe man viele Gespräche geführt und werde dies auch im Laufe des Jahres fortsetzen.

 

Ratsmitglied Freiermuth kritisierte die Vorlage heftig. Grundsätzlich würden die Winzer in den Ortsteilen bei der Erhöhung auf 100 Euro noch mitgehen. Der dann aber bis 2027 eingepreiste Automatismus sei nicht richtig. Dass in der Vergangenheit nicht erhöht worden sei, könne man nicht den Winzern anlasten. Die weitere automatische Erhöhung sei völlig überzogen. Hier müsse erst auf Auskömmlichkeit geprüft werden. Man müsse auch bedenken, dass alle Nachbargemeinden von Landau deutlich unter diesen 100 Euro liegen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer der Widerstand kam und man deshalb letztlich jetzt in dieser Situation sei. Man fasse heute einen Grundsatzbeschluss auch für die weiteren Erhöhungsschritte. Aber man brauche natürlich für die weiteren Erhöhungsschritte eine Satzungsänderung und daher im Vorfeld natürlich auch eine Überprüfung der Kalkulation. Genau all diese Schritte habe man klar kommuniziert, auch gegenüber der Bauern- und Winzerschaft.

 

Ratsmitglied Leiner war der Meinung, dass die Erhöhung durchaus sinnvoll sei. Es stelle sich aber aufgrund einer Erhöhung von 128 % schon die Frage, was eigentlich in den letzten Jahren passiert sei. Das Problem sei der Automatismus.

 

Ratsmitglied Klemm schlug vor, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages zu streichen. Dann gebe es diesen Automatismus nicht.

 

Ratsmitglied Maier unterstützte den Antrag der FWG auf getrennte Abstimmung.       


Der Stadtrat beschloss einstimmig: