Sitzung: 26.01.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 660/248/2020
1.
Die Feldwegebeiträge für die Unterhaltung und Instandsetzung des
Wirtschaftswegenetzes werden ab dem Jahr 2021 auf 100 €/ha für Weinbergflächen
und 50 €/ha für landwirtschaftliche Flächen erhöht.
3. Der städtische Anteil
für die Unterhaltung des Wirtschaftswegenetzes wird auf
10% des Feldwegebeitrages festgesetzt.
4. Die Kosten der
Oberflächenentwässerung werden bei der Neukalkulation des
Feldwegebeitrages nicht berücksichtigt.
5. Die unterschiedliche
Beitragshöhe für Weinbergflächen und landwirtschaftliche
Flächen wird bestätigt.
6. Der Stadtrat beschließt
den der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügten
Entwurf der „Satzung zur Änderung der
Satzung der Stadt Landau in der Pfalz
über die Erhebung von Beiträgen für die
Feld- und Weinbergswege und den
Starenschutz“ als Satzung.“
Der
Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 28 Ja-, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:
2. Beginnend ab dem Jahr
2023 erfolgt im Rhythmus von 2 Jahren eine stufenweise
Erhöhung der Feldwegebeiträge für
Weinbergflächen um 16 €/ha und für
landwirtschaftliche Flächen um 8 €/ha bis
zu einem Betrag von 148 €/ha für
Weinbergflächen und 74 €/ha für
landwirtschaftliche Flächen ab dem Jahr 2027.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 18. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. Dies sei fast eine Never-ending-Story. Seit vielen Jahren wisse
man, dass das Aufkommen aus den Feldwegebeiträgen nicht ausreiche um alle
notwendigen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Der Rechnungshof habe nun das
bisher großzügige Vorgehen mit Finanzierungen aus anderen Töpfen gerügt. Man
müsse daher jetzt diese Anpassung vornehmen. Es sei daher wichtig, heute in
dieses Verfahren einzusteigen. Im Vorfeld habe man viele Gespräche geführt und
werde dies auch im Laufe des Jahres fortsetzen.
Ratsmitglied
Freiermuth kritisierte die
Vorlage heftig. Grundsätzlich würden die Winzer in den Ortsteilen bei der
Erhöhung auf 100 Euro noch mitgehen. Der dann aber bis 2027 eingepreiste
Automatismus sei nicht richtig. Dass in der Vergangenheit nicht erhöht worden
sei, könne man nicht den Winzern anlasten. Die weitere automatische Erhöhung
sei völlig überzogen. Hier müsse erst auf Auskömmlichkeit geprüft werden. Man
müsse auch bedenken, dass alle Nachbargemeinden von Landau deutlich unter
diesen 100 Euro liegen.
Der Vorsitzende entgegnete, dass in den letzten Jahren und
Jahrzehnten immer der Widerstand kam und man deshalb letztlich jetzt in dieser
Situation sei. Man fasse heute einen Grundsatzbeschluss auch für die weiteren
Erhöhungsschritte. Aber man brauche natürlich für die weiteren
Erhöhungsschritte eine Satzungsänderung und daher im Vorfeld natürlich auch
eine Überprüfung der Kalkulation. Genau all diese Schritte habe man klar
kommuniziert, auch gegenüber der Bauern- und Winzerschaft.
Ratsmitglied
Leiner war der Meinung, dass
die Erhöhung durchaus sinnvoll sei. Es stelle sich aber aufgrund einer Erhöhung
von 128 % schon die Frage, was eigentlich in den letzten Jahren passiert sei.
Das Problem sei der Automatismus.
Ratsmitglied
Klemm schlug vor, den Punkt
2 des Beschlussvorschlages zu streichen. Dann gebe es diesen Automatismus
nicht.
Ratsmitglied Maier unterstützte den Antrag der FWG auf getrennte Abstimmung.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: