Der Vorsitzende, Herr Dr. Ingenthron, erläutert, dass die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) seit 2020 ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen ist. Die EUTB arbeitet nach dem Prinzip "Eine für alle". Das bedeutet: Die Nutzer*innen können sich mit allen Anfragen an ihre EUTB-Beratungsangebote vor Ort wenden; so auch bei der örtlichen EUTB in Landau in der Pfalz. 

Das Ziel ist die "Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen". Deswegen zeichnet sich die EUTB durch zwei Besonderheiten aus:

Zum einen ist sie unabhängig, d.h. die Berater*innen sind niemandem verpflichtet außer der Person, die sie beraten. Zum anderen findet die Beratung möglichst durch ebenfalls von Behinderung Betroffenen statt.

 

Die Vorstellung des Themas „EUTB Landau-Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes/ Sozialgesetzbuches IX-Praxisbericht“ erfolgte durch das Beiratsmitglied Frau Sarah Barry, Leiterin der EUTB Landau in der Pfalz.

 

Die PDF Folie zum Vorstellungsthema ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt. Die Dokumentation gibt im Wesentlichen den Inhalt der Projektvorstellung von Frau Barry wieder.

 

Frau Sarah Barry stand zum Ende des Vorstellungsthemas den Beiratsmitgliedern und Gästen für offene Fragen noch zur Verfügung.

 

Frau Kleemann erläutert, dass die Teilhabeverfahren bei den Trägern ihrer Ansicht nach bei einigen Fällen wegen zu hoher Komplexität nicht abschließend umgesetzt werden. Dies darf zum Wohle der betroffenen Menschen nicht passieren.

 

Frau Algmati gibt -insbesondere aus eigenen Erfahrungen- an, dass es gut wäre, wenn einige Rehabilitationsträger Ihr Personal besser fachspezifisch schulen würden. Oft habe Sie bzw. andere Personen die Erfahrung gemacht, dass der/die Sachbearbeiter-/in über keine ausreichenden Fachkenntnisse aktuell beantragter Teilhabebedarfe verfügen. Sie neigen hierdurch verbunden eher zu einer negativen Bescheidung. Regelmäßige fachliche Fortbildungsveranstaltungen würden hier zum Wohle der Betroffenen entsprechend vorbeugen.

Herr Wittmann konnte als stellvertretender Leiter des Sozialamtes der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz hierzu ergänzen, dass Mitarbeiter im Leistungsbereich bzw. Fallmanager der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz stetig zur Aktualisierung des fachlichen Kenntnisstandes Fachschulungen besuchen.

Die Leistungssachbearbeiter/Fallmanager haben stets ihre Beratungspflicht der antragstellenden/leistungsberechtigten Person einzuhalten. Sollte es hier einmal Unstimmigkeiten gegeben, dann bitte er die betroffenen Sachbearbeiter-/innen bzw. Fallmanager-/innen der Abteilungs-/ Amtsleitung zu melden.

 

Frau Barry teilte als Vertreterin der EUTB den Mitgliedern mit, dass Sie für die Eingliederungshilfestelle der Stadtverwaltung Landau grundsätzlich ein Lob aussprechen muss. Die Mitarbeiter sind stets bemüht in freundlicher Weise dem Teilhabebedarf zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen schnellstmöglich zu entsprechen.

 

Frau Kleemann/Frau Maier stellten ergänzend noch fest, dass es gut wäre, wenn Ärzte bzw. Apotheken mehr Informationen zum Teilhabebedarf für Menschen mit Behinderungen durch Broschüren etc. geben könnten.