Der Vorsitzende führte kurz in die Thematik ein. In der Vergangenheit sind die Feldwegebeiträge nur unwesentlich angestiegen. Nun hat der Landesrechnungshof die Stadt Landau aufgefordert die Beiträge auf 178,- € pro Hektar zu erhöhen. Ebenso hat dieser gefordert die Beteiligung der Stadt zu reduzieren.

Die Stadt Landau konnte sich dem aber nicht ganz anschließen und hat in einer Sitzung mit den Bauern- und Winzerverbänden folgende Maßnahme mitgeteilt: 2021 werden die Feldwegebeiträge auf 100,- €/ha (Weinbergflächen) erhöht. Vorher wurden 75 €/ha verlangt. Dann sollen die Beiträge stufenweise im Rhythmus von zwei Jahren auf

178 €/ha erhöht werden. Es wurde ein Investitionsprogramm für diese Maßnahmen erstellt.

Der Vorsitzende gab an, dass eine Erhöhung von Beiträgen immer unangenehm ist, jedoch ist es hier aber nötig.

 

Frau Baum-Baur erkundigte sich, ob es denn nicht möglich wäre eine Person zur Hand zu nehmen die für die Einhaltung der Sauberkeit zuständig ist. Oder mit Schildern die Nutzer der Feldwege darauf hinweist.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass man diesen Hinweis an den Bauern- und Winzerverband weitergeben könnte. Früher haben die Winzer ihren Dreck noch selbst weggemacht. Jeder hatte einen Besen und eine Schippe dabei. Dies hatte der Vorsitzende nicht auf die Godramsteiner Winzer bezogen, viele Flächen sind auch nach außen vermarktet. Er wies darauf hin, dass Meldungen zu den Feldwegen auch im Ortsvorsteherbüro eingereicht werden können, dies wird dann der entsprechenden Abteilung der Stadt weitergeleitet. Dies wurde in der Vergangenheit schon öfter vorgenommen, aber scheinbar gab es wohl unverständlicherweise eine Email vom Sachbearbeiter, dass dies dann extra Geld kosten soll.

Der Vorsitzende gab weiterhin an, dass eine Beschilderung nicht zielführend wäre.

 

Herr Barbey gab an, dass er mit Sicherheit für einige Winzer spricht. Diese sind einer generellen Erhöhung nicht abgeneigt. Aber eine doppelte Erhöhung, die in so wenigen Jahren erfolgen soll können sie nicht nachvollziehen und sind damit nicht einverstanden. Eine vorherige Absprache mit dem Vorsitz des Bauern- und Winzerverbandes wäre besser gewesen. Ursprünglich war eine andere Vereinbarung abgemacht. Dies betrifft natürlich alle landwirtschaftlichen Betreiber.

 

Der Vorsitzende gab an, dass bei der Sitzung mit dem Bauern- und Winzerverband Herr Schweikart nachgefragt hatte was denn passiert, wenn sie dem nicht zustimmen. Die Stadt antwortete, dass die Erhöhung trotz Ablehnung umgesetzt werden wird.

Der Bauern- und Winzerverband wird bei der Sanierung der Feldwege jedes Jahr mit eingebunden. Ein Plan wird zugeschickt und es können Zeichnungen gemacht werden wo eine Sanierung vorzunehmen ist.

Sollte dies Erhöhung nicht umgesetzt werden, wird die ADD und der Landesrechnungshof beim nächsten Haushalt dagegensprechen.

 

Frau Steigner-Brecht erkundigte sich, ob es denn Vergleichszahlen zu anderen Kommunen gibt.

 

Der Vorsitzende gab an, dass dies schlecht zu vergleichen wäre, da ein wichtiger Faktor hierbei die geteerten Wege sind. Nicht überall in der Umgebung sind die Feldwege geteert, Landau hingegen hat so gut wie alle Feldwege geteert. Jede Kommune hat eine andere Größe.

Zudem besteht hier eine Solidargemeinschaft unter den Ortsteilen und mit der Stadt.

Der Preis ist hier für alle Ortsteile gleich. Mörlheim z.B. hat einen viel kleineren Bezirk. Der Vorsitzende gab an, dass er nicht wisse wie lang die Strecke der (geteerten) Feldwege in Siebeldingen ist. Er geht aber davon aus, dass es mit Sicherheit weniger ist.

Auch haben sich die Fahrzeugarten der landwirtschaftlichen Betriebe geändert. Die Maischewagen weißen mittlerweile eine Schwere von 12 Tonnen auf, die Feldwege sind allerdings nur für 8 Tonnen zulässig. Dies muss zum Teil ausgebessert werden, bzw. bei Neubau von Feldwegen wird darauf geachtet. Deswegen auch die Erhöhung.

Er stimmte zu, dass der Bauern- und Winzerband hätte mehr mit eingebunden werden müssen, aber wir können wenig daran ändern.

 

Herr Schneider gab an, dass er mit seinen Kollegen darüber gesprochen hat und verschiedene Punkte ansprechen möchte:

1.      Der städtische Anteil von 10% müsste für die allgemeine Nutzung auch nach oben korrigiert werden. Nach deren eigener Aussage nehmen auch die Aufwendungen für diesen Anteil zu.

2.      Der Verwaltungsaufwand lag 2019 bei ca. 30.000 €, so dass nur noch 180.000 € der Feldwegbeiträge-Einnahmen übrig waren. Dieser Wert kommt ihnen sehr hoch vor. Der Sinn und Zweck wird den ureigentlichen Feldwegebeiträgen nicht gerecht.

3.      Godramstein hat ca. 450 ha Weinbergsfläche. Gemeinden mit kleineren Flächen werden allerdings auch zur Kasse gezogen.
Hier wäre ein Einlass in der neuen Verordnung gewünscht, dass die Beiträge der Godramsteiner auch nur für Godramstein verwendet werden sollen.

 

Der Vorsitzende erinnerte bzgl. des dritten Punktes nochmals daran, dass hier eine Solidargemeinschaft besteht. Wenn die Beiträge der Godramsteiner auch nur für Godramstein verwendet werden würden, würde ein höherer Beitrag von bestimmt

250 €/ha zustande kommen.

In der entsprechenden Satzung ist der Beitragssatz festgelegt und dass alle entsprechenden Grundstücke im Außenbereich beitragspflichtig sind. Somit besteht hier eine Solidargemeinschaft, jeder trägt seinen Teil dazu bei. Dies ist sozial gerecht.

Bei Punkt zwei, Verwaltungskosten, wies er darauf hin, dass diese überall gestiegen sind (s. h. Friedhofsmitarbeiter). Es muss ein großer Apparat in Bewegung gesetzt werden, das kollegiale im Hintergrund sollte man beachten. Personalkosten entstehen nun mal, das bleibt leider nicht aus. Ob man diese reduzieren kann fragt er gerne nach.

Zu Punkt eins erklärte der Vorsitzende, dass für die Fahrradwege aus einem anderen Budget das Geld hier integriert wird. Die Stadt gibt schon einen Anteil von 10%. Er weiß, dass es sich hier um einen hohen Betrag dreht, tut sich dennoch schwer mit dieser Argumentationsgrundlage.

 

Herr Kern fragte nach, ob die Feldwege tatsächlich nur für 8 Tonnen ausgelegt sind.

 

Der Vorsitzende bestätigte dies nochmals und führte auf, dass dies auch für Baufirmen gültig ist. Wenn aber mal ein großer Baum umfällt, geht dieser nicht mit einem kleinen Bagger raus. Die Begrenzung von 8 Tonnen sind in der Satzung der Stadt Landau ausgewiesen. Zukünftig soll bei neuen Feldwegen aber darauf geachtet werden, dass diese für schwerere Geräte zulässig sind.

 

Herr Nohr stimmt dem zu, dass die Nutzung der Feldwege immer mehr Freizeitcharakter annimmt und machte den Vorschlag, dass der Bauern- und Winzerverband geschlossen einen Antrag an die Stadt stellen könnte.

 

Herr Barbey gab an, dass nach Auskunft von Herrn Schweikart, Herr Gerling vom Bauern- und Winzerverband gesagt hat, dass ein Konzept für Kosten und Wege für das gemeindeeigene Gebiet in einer Kosten-Nutzenrechnung erstellt werden müsste und nicht in einer Pauschale. Dann wäre es auch möglich in Absprachen anzugeben, was an Erneuerungen in Godramstein nötig ist.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass dies satzungsbedingt nicht geht. Dies wäre ein Verstoß gegen die Satzung. Es wurde in der Vergangenheit immer geschaut was gemacht werden muss (Bauern- und Winzerverband bekommt jährlich einen Plan in dem er solche Eintragungen vornehmen kann). Anhand dieser wurden die Ausgaben berechnet. Die Stadt ist hier auch ein Wirtschaftsunternehmen.

 

Herr Schneider gab an, dass wenn dieser Vorschlag nicht satzungskonform ist, könnte die Satzung dahingehend geändert werden.

 

Der Vorsitzende wird diese Forderung entsprechend weitergeben.

 

 


Abschließend wurde der Beschlussvorschlag mit 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.