Beschlussvorschlag:

1.   Die Feldwegebeiträge für die Unterhaltung und Instandsetzung des Wirtschaftswegenetzes werden ab dem Jahr 2021 auf 100 €/ha für Weinbergflächen und 50 €/ha für landwirtschaftliche Flächen erhöht.

 

2.   Beginnend ab dem Jahr 2023 erfolgt im Rhythmus von 2 Jahren eine stufenweise Erhöhung der Feldwegebeiträge für Weinbergflächen um 16 €/ha und für landwirtschaftliche Flächen um 8 €/ha bis zu einem Betrag von 148 €/ha für Weinbergflächen und 74 €/ha für landwirtschaftliche Flächen ab dem Jahr 2027.

 

3.   Der städtische Anteil für die Unterhaltung des Wirtschaftswegenetzes wird auf 10% des Feldwegebeitrages festgesetzt.

 

4.   Die Kosten der Oberflächenentwässerung werden bei der Neukalkulation des Feldwegebeitrages nicht berücksichtigt.

 

5.   Die unterschiedliche Beitragshöhe für Weinbergflächen und landwirtschaftliche Flächen wird bestätigt.

 

6.   Der Stadtrat beschließt den der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Beiträgen für die Feld- und Weinbergswege und den Starenschutz“ als Satzung.“

 

 


Der Vorsitzende gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 23.11.2020 bekannt.

 


Das Gremium beschloss einstimmig bei 12 Zustimmungen die Sitzungsvorlage.