Sitzung: 26.01.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/637/2020
1. Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der
Gemarkung Nußdorf, zwischen Lindenbergstraße und
Schelmengässel wird der Bebauungsplan „ND 1, Nördlich Schelmengässel -
3. Teiländerung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekanntgemacht.
2.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „ND 1, Nördlich Schelmengässel - 3. Teiländerung“ in der Fassung vom 28.10.2020 wird zur Offenlage und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen;
die Begründung wird gebilligt (Anlagen 2 bis 4).
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes „ND 1, Nördlich
Schelmengässel - 3. Teiländerung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 5. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: