Der Ortsbeirat lehnt den nachfolgenden Beschlussvorschlag ab. Der Ortsbeirat würde einer Erhöhung um 100 € zustimmen, aber keiner weiteren Erhöhung ohne vorheriger Überprüfung.

 

Beschlussvorschlag:

1.   Die Feldwegebeiträge für die Unterhaltung und Instandsetzung des Wirtschaftswegenetzes werden ab dem Jahr 2021 auf 100 €/ha für Weinbergflächen und 50 €/ha für landwirtschaftliche Flächen erhöht.

 

2.   Beginnend ab dem Jahr 2023 erfolgt im Rhythmus von 2 Jahren eine stufenweise Erhöhung der Feldwegebeiträge für Weinbergflächen um 16 €/ha und für landwirtschaftliche Flächen um 8 €/ha bis zu einem Betrag von 148 €/ha für Weinbergflächen und 74 €/ha für landwirtschaftliche Flächen ab dem Jahr 2027.

 

3.   Der städtische Anteil für die Unterhaltung des Wirtschaftswegenetzes wird auf 10% des Feldwegebeitrages festgesetzt.

 

4.   Die Kosten der Oberflächenentwässerung werden bei der Neukalkulation des Feldwegebeitrages nicht berücksichtigt.

 

5.   Die unterschiedliche Beitragshöhe für Weinbergflächen und landwirtschaftliche Flächen wird bestätigt.

 

6.   Der Stadtrat beschließt den der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Beiträgen für die Feld- und Weinbergswege und den Starenschutz“ als Satzung.“

 

 


Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt.

 

Es fand ein umfangreicher Informations- und Meinungsaustausch statt, in dem u. a. verlautbart wurde, dass die zur Verfügung stehenden 28.000 € auch für Grünschnittarbeiten eingesetzt werden und nicht ausreichend seien. Mit diesem Geld werden z. B. auch die Zuläufe von Regenrückhaltebecken gesäubert, welche nicht nur das Wasser aus Drainageleitungen aus der Flur aufnehmen und Hecken zurückgeschnitten, für welche evtl. andere Stellen zuständig sind. Evtl. könnten diese Stellen für den Rückschnitt an ihren Grundstücken herangezogen werden und so mehr Gelder für den eigentlichen Unterhalt der Feldwege eingesetzt werden. Bezüglich der genauen Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel wird die Fraktion der Freien Wähler für die nächste Ortsbeiratssitzung einen Antrag stellen.

 

Auch wurde angesprochen, dass die Berechnung sich nicht ausreichend erschließe. Handelte es sich um einen Feldweg oder um eine „normale“ Straße, welche als Grundlage herangezogen wurde? Landwirtschaftliche Wege haben eine andere Struktur, müssen andere Anforderungen, Belange entsprechen.

 

Der Ortsbeirat wisse nicht im Detail, welche Kosten hierüber abgerechnet werden.

 

Eine mehrstufige, im vornherein festgelegte Erhöhung werde nicht mitgetragen.

 

Es sollte eine jährliche Überprüfung des Bedarfs durchgeführt werden und der Beitrag dann entsprechend angepasst werden.

 

Es gäbe Winzer (meistens Großwinzer), welche die, durch sie verursachten Verunreinigungen nicht beseitigten. Auch hierdurch würden die Zuläufe von Regenrückhaltebecken zugehen. Deren Reinigung ist kostenintensiv, da der Aushub/Schlamm deponiepflichtig ist. Es sollte bereits im Vorfeld verhindert werden, dass sich die Zuläufe verschließen.

 

Evtl. würde es sich finanziell rechnen eine weitere Person für Kontrollen einzustellen.

 

Der Feldwegebeitrag sei nicht für den Raum- und Profilschnitt bestimmt.

 

Es muss genau definiert werden, wo und in wie weit ein Grün-/Heckenschnitt zu erfolgen hat. Ggfs. müssten auch Grundstückseigentümer belangt bzw. im Vorfeld diese zum Rückschnitt ihrer Pflanzen aufgefordert werden.

 

In der Arzheimer Gemarkung wurden viele Ausgleichsflächen (auch für andere Gemarkungen) ausgewiesen. Der Bewuchs an den Grundstücksgrenzen müsste vom Fachamt regelmäßig(er) zurückgeschnitten werden.

 

Wirtschaftswege werden auch von unberechtigten Personen/Verkehrsteilnehmern genutzt (z. B. Baufirmen). Die hiesige Baufirma Dittrich hat derzeit eine Ausnahmegenehmigung.

 

Der 10prozentige städtische Anteil (Punkt 3 des Beschlussvorschlages) wurde positiv aufgenommen.

 

Es wurde vorgeschlagen, dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen. Eine Erhöhung auf 100 € könne mitgetragen werden, nicht jedoch einer weiteren Erhöhung ohne vorheriger Überprüfung. 


Die Abstimmung erfolgte über den Abstimmungsvorschlag bei 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme mehrheitlich.