Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a) den in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gebäudemanagement Landau“ für das Jahr 2021 mit den Betriebszweigen Gebäudebestand und Wohnhausbesitz mit folgenden Zahlen:

 

Erfolgsplan:

Erträge                                                                16.274.500,00 EURO

Aufwendungen                                                     19.087.100,00 EURO

Differenz:                                  -  2.812.600,00 EURO

 

Vermögensplan:

Einnahmen                                                           18.817.100,00 EURO

Ausgaben                                                             18.817.100,00 EURO

 

Der Gesamtbetrag der Kredite 2021 wird festgesetzt auf   10.399,500,00 EURO.

Hiervon sind für den Wohnungsneubau vorgesehen         2.000.000,00 EURO.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wird festgesetzt auf

                                                                                     5.000.000,00 EURO.

 

b) Der im Rahmen der Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 vorgesehene Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:

        

Wirtschaftsjahr 2022: 14.199.500,00 EURO

Wirtschaftsjahr 2023:   3.585.000,00 EURO

 

Für die Summe der Verpflichtungsermächtigungen müssen voraussichtlich Investitionskredite in Höhe von:

                                                         2022: 11.753.800,00 EURO

                                                         2023:   2.715.500,00 EURO

aufgenommen werden.

                    

Die Maßnahmen der Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der aufsichtsbehördlich genehmigten Gesamtkreditermächtigung der Stadt Landau in der Pfalz.

 

c) Weiterhin beschließt der Stadtrat die Gesamtstellenübersicht für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement Landau.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 7. Dezember 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 3 verwiesen. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: