Die Vorsitzende gab eine kurze Erläuterung zur SV.

 

Letzte Erhöhungen wurden stufenweise durchgeführt bis zum Jahr 2015.

 

Das Thema wurde erneut aufgegriffen, zumal der Landesrechnungshof die Finanzierung moniert hat.

 

Verschiedene Versammlungen mit der Bauern- und Winzerschaft, Vertretern der Landwirtschaftskammer, Straßen- und Feldwegeabteilung und den Ortsvorstehern wurden einberufen, um in Diskussionen die einzelnen Belange darzulegen und einen Konsens zu finden.

 

FAZIT:

          Erhöhung wurde niedriger angesetzt als ursprünglich angedacht

          Erst ab 2023 Erhöhung im 2-Jahresrhythmus bis 2027

          Bestätigung der unterschiedlichen Beitragshöhe für Weinbergflächen und landwirtschaftliche Flächen, sowie eine entsprechende Begründung

          Anlage 2 mit Finanzbedarf für Schreckenberg in Mörzheim

 

OBR Freiermuth teilte mit, dass er nur einwerfen möchte, dass der Orsteil Nußdorf die SV abgelehnt hat. Er habe sich mit Winzern unterhalten. Seit 2015 wurden die Beiträge nicht erhöht. 100,- € pro ha wären ok, aber dieser Automatismus stört massiv.

 

100,- € ist eine Steigerung von 30 %. Wenn jetzt abgestimmt wird, ist das festgezurrt. Die Erhöhung sollte man mitgehen, aber dann prüfen. Ein Vergleich mit umliegenden Dörfern sollte man heranziehen.

 

OBR W. Klundt sagte, dass der letzte Feldweg, der gemacht wurde, 1976 der „Wurmberg“ war. Die Abschreibungszeit beträgt 35 Jahre.

 

Die Erhöhung auf 100,- € ist ok. Dann sollte nochmals geprüft werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.   Die Feldwegebeiträge für die Unterhaltung und Instandsetzung des Wirtschaftswegenetzes werden ab dem Jahr 2021 auf 100 €/ha für Weinbergflächen und 50 €/ha für landwirtschaftliche Flächen erhöht.

 

2.   Beginnend ab dem Jahr 2023 erfolgt im Rhythmus von 2 Jahren eine stufenweise Erhöhung der Feldwegebeiträge für Weinbergflächen um 16 €/ha und für landwirtschaftliche Flächen um 8 €/ha bis zu einem Betrag von 148 €/ha für Weinbergflächen und 74 €/ha für landwirtschaftliche Flächen ab dem Jahr 2027.

 

3.   Der städtische Anteil für die Unterhaltung des Wirtschaftswegenetzes wird auf 10% des Feldwegebeitrages festgesetzt.

 

4.   Die Kosten der Oberflächenentwässerung werden bei der Neukalkulation des Feldwegebeitrages nicht berücksichtigt.

 

5.   Die unterschiedliche Beitragshöhe für Weinbergflächen und landwirtschaftliche Flächen wird bestätigt.

 

6.   Der Stadtrat beschließt den der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügten Entwurf der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Erhebung von Beiträgen für die Feld- und Weinbergswege und den Starenschutz“ als Satzung.“

 

 

Das Ergebnis der Diskussion ergab eine Zustimmung der Erhöhung der Feldwegebeiträge mit folgender Änderung:

 

Punkt 6 muss aus der Sitzungsvorlage herausgenommen werden, und es wird der Erhöhung ab dem Jahr 2021 auf 100 €/ha für Weinbergsfläche und 50 €/ha für landwirtschaftliche Flächen zugestimmt.

Vor einer stufenweisen weiteren Erhöhung ab dem Jahr 2023 soll eine Prüfung der Auskömmlichkeit erfolgen.

 

Abstimmung:  

9 JA   

  2 NEIN

1 ENTH