Der Vorsitzende erläutert, dass es seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz des Kindeswohles und zur Kindergesundheit im Jahr 2008 zu den wesentlichen Aufgaben des Jugendamtes gehöre, mit verschiedenen Kooperationspartnern ein enges Netzwerk zu knüpfen. Dabei sind insbesondere Projekte im Rahmen der Frühen Hilfen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Über die aktuellen Projekte informiert Frau Heyn, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste, mit einer Power-Point-Präsentation und einem kleinen Quiz. Eine Ausfertigung der Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.

 

Abschließend verweist der Vorsitzende nochmals auf die Wichtigkeit der Netzwerkpartner wie Kindertagesstätten, Schulen, Vereine und viele mehr und dankt diesen für ihr Engagement.  Er betont, dass Kindesschutz alle angehe und eine Meldung zu viel  besser sei, als eine Meldung zu wenig. Er versichert, dass die zuständigen MitarbeiterInnen notwendige Kontrollen mit dem erforderlichen Feingefühl durchführen.

 

Herr Dawo teit mit, dass der CBF die aktuellen Diskussionen zum Anlass genommen habe, bei sämtlichen Beschäftigten ein Führungszeugnis bzw. ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen.

 

Frau Vogler fragt nach, wer den LUpE-Bogen (Bogen des Krankenhauses zur Einschätzung von jungen Müttern) ausfülle. Frau Heyn erklärt, dass der Bogen zur Patientenakte gehöre. Die ersten Eintragungen erfolgen in der Regel bei der Anmeldung durch die Hebamme und werden im Verlaufe des Aufenthaltes durch behandelnde Ärzte und Pflegepersonal ergänzt. Eine Entlassung erfolge erst, wenn der Bogen vollständig ausgefüllt sei.