Sitzung: 07.12.2010 Jugendhilfeausschuss
Der Vorsitzende erläutert, dass es seit Inkrafttreten des Gesetzes zum
Schutz des Kindeswohles und zur Kindergesundheit im Jahr 2008 zu den
wesentlichen Aufgaben des Jugendamtes gehöre, mit verschiedenen
Kooperationspartnern ein enges Netzwerk zu knüpfen. Dabei sind insbesondere Projekte
im Rahmen der Frühen Hilfen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und
gegebenenfalls anzupassen.
Über die aktuellen Projekte informiert Frau Heyn, Leiterin der
Abteilung Soziale Dienste, mit einer Power-Point-Präsentation und einem kleinen
Quiz. Eine Ausfertigung der Präsentation wird der Niederschrift beigefügt.
Abschließend verweist der Vorsitzende nochmals auf die Wichtigkeit der
Netzwerkpartner wie Kindertagesstätten, Schulen, Vereine und viele mehr und
dankt diesen für ihr Engagement. Er
betont, dass Kindesschutz alle angehe und eine Meldung zu viel besser sei, als eine Meldung zu wenig. Er
versichert, dass die zuständigen MitarbeiterInnen notwendige Kontrollen mit dem
erforderlichen Feingefühl durchführen.
Herr Dawo teit mit, dass der CBF die aktuellen Diskussionen zum Anlass
genommen habe, bei sämtlichen Beschäftigten ein Führungszeugnis bzw. ein
erweitertes Führungszeugnis zu verlangen.
Frau Vogler fragt nach, wer den LUpE-Bogen (Bogen des Krankenhauses zur
Einschätzung von jungen Müttern) ausfülle. Frau Heyn erklärt, dass der Bogen
zur Patientenakte gehöre. Die ersten Eintragungen erfolgen in der Regel bei der
Anmeldung durch die Hebamme und werden im Verlaufe des Aufenthaltes durch
behandelnde Ärzte und Pflegepersonal ergänzt. Eine Entlassung erfolge erst,
wenn der Bogen vollständig ausgefüllt sei.